AKM: Der Komponist auf der Bühne.

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Eine Anfrage an unsere Kanzlei gibt Anlaß, das Rechtsverhältnis Veranstalter – Interpret – Komponist darzustellen. Die Ausgangssituation: Ein Veranstalter hatte einen Liedermacher (es handelte sich um einen bekannten italienischen Cantautore) zu einem Vortragsabend eingeladen. Mit dem Künstler war eine Gage vereinbart, die Einnahmen aus dem von vorneherein vergleichsweise kleinen Publikumskreis waren gerade kostendeckend. Nachdem der eingeladene Künstler ausschließlich eigene Werke … Read More