Erratum.

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Das Bundesgesetzblatt I 92/2026 informiert uns über eine Strafrechtsnovelle. Darin findet sich folgende Neuformulierung:

„Sprachliche Gleichbehandlung
§ 323.

Soweit sich die in diesem Bundesgesetz verwendeten Bezeichnungen auf natürliche Personen beziehen, gilt die gewählte Form für alle Geschlechter.“

Das ist unrichtig. Es muß heißen: „…für beide Geschlechter“. Wie sag ich’s bloß meiner Regierung?

MS
Stand: 10/2026