Das Bundesgesetzblatt I 92/2026 informiert uns über eine Strafrechtsnovelle. Darin findet sich folgende Neuformulierung:
„Sprachliche Gleichbehandlung
§ 323.
Soweit sich die in diesem Bundesgesetz verwendeten Bezeichnungen auf natürliche Personen beziehen, gilt die gewählte Form für alle Geschlechter.“
Das ist unrichtig. Es muß heißen: „…für beide Geschlechter“. Wie sag ich’s bloß meiner Regierung?
MS
Stand: 10/2026
