Erratum.

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Das Bundesgesetzblatt I 92/2026 informiert uns über eine Strafrechtsnovelle. Darin findet sich folgende Neuformulierung: „Sprachliche Gleichbehandlung § 323.Soweit sich die in diesem Bundesgesetz verwendeten Bezeichnungen auf natürliche Personen beziehen, gilt die gewählte Form für alle Geschlechter.“ Das ist unrichtig. Es muß heißen: „…für beide Geschlechter“. Wie sag ich’s bloß meiner Regierung? MSStand: 10/2026

Nochmals aus aktuellem Anlaß: „Gratis“ Bilder aus dem Internet – Achtung, Falle!

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Es hört einfach nicht auf: Immer wieder tappt jemand arglos in die Falle bei Bildern aus dem Internet. Es beginnt harmlos: Ein Weihnachtsgruß auf der Internetseite, eine Osterbotschaft auf Facebook – schon passiert’s. Vor allem dann, wenn es um Postings für Firmen oder Vereine geht, kommt oft Anwaltspost ins Haus, mit der teilweise recht originelle Forderungen erhoben wird. Verstehen Sie … Read More