Nochmals aus aktuellem Anlaß: „Gratis“ Bilder aus dem Internet – Achtung, Falle!

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Es hört einfach nicht auf: Immer wieder tappt jemand arglos in die Falle bei Bildern aus dem Internet. Es beginnt harmlos: Ein Weihnachtsgruß auf der Internetseite, eine Osterbotschaft auf Facebook – schon passiert’s. Vor allem dann, wenn es um Postings für Firmen oder Vereine geht, kommt oft Anwaltspost ins Haus, mit der teilweise recht originelle Forderungen erhoben wird.

Verstehen Sie mich nicht falsch: Wer Fotos, Grafiken, Filme oder Musik herstellt, um Geld damit zu verdienen, soll sein Geld dafür bekommen. Oder juristisch ausgedrückt: Der Urheber hat ein Recht auf angemessenes Entgelt. Beachten Sie aber das Wort „angemessen“, denn was da manchmal an Forderungen hereinkommt, berechtigt einen zum Verdacht, daß hier jemand nicht lediglich ein Geschäft machen will, sondern ein Gschäftl (was im österreichischen Idiom für eine etwas louche Angelegenheit steht). Überhöhte Forderungen sind nach meinem Geschmack besonders dann etwas anrüchig, wenn sie von ebenso überhöhten Kostenforderungen des Anwalts, der gerade einschreitet, begleitet sind.

Die Forderungsschreiben zeichnen sich meist durch folgendes aus:
– Man wird mit Gesetzeszitaten, OGH-Entscheidungen und Rechtssätzen überhäuft;
– man wird mit einer Schadenersatzforderung oder Benützungsentgelt-Forderung konfrontiert, die in ihrer Höhe durch nichts gerechtfertigt ist (und auch nicht aufgeschlüsselt wird);
– es werden unverhältnismäßig hohe Anwaltskosten verlangt, die nicht aufgeschlüsselt und nicht nachvollziehbar sind;
– es wird ein sofortiges Anerkenntnis und eine Unterlassungserklärung verlangt;
– und schließlich soll man innerhalb einer viel zu kurzen Antwortfrist reagieren bzw. bezahlen: offenbar soll man gar keine Möglichkeit haben, lange zu überlegen oder Rat einzuholen, vielmehr wird man zu einer raschen Zahlung gedrängt.

Hohe, nicht nachvollziehbare Forderungen und unverhältnismäßig kurze Antwortfristen sind ein Zeichen von unseriösen Geschäftspraktiken. Meine Empfehlung: Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern. Nehmen Sie anwaltliche Beratung in Anspruch. Natürlich kostet auch diese Beratung etwas, allerdings: Wenn Sie unabsichtlich tatsächlich ein Bild ohne Erlaubnis genutzt haben sollten, kann hier zumindest Schadensbegrenzung betrieben werden.

Wo liegen die Fallstricke?
Wenn man für ein Posting, einen Blogbeitrag oder eine Webseite Bilder aus dem Internet sucht und keine Lizenzgebühren bezahlen möchte, wird man natürlich haufenweise Gratisbilder finden. Aber Vorsicht: nicht alles, was eine Suchmaschine als „gratis“ ausspuckt, muß auch tatsächlich gratis sein, weil es hier immer falsche Suchergebnisse gibt. Suchmaschinen sind keine rechtlichen Kompetenzzentren.

Das Ungeschickteste, was man machen kann, ist es, sich ein Bild aus einem fremden Artikel, einem Blog o.ä. zu verwenden. Dann ist ein Eingriff in fremde Urheberrechte ziemlich sicher.

Es gibt sogar Internetseiten, die mit „lizenzfreien“ Bildern werben und mit Suchworten wie „gratis“ operieren, nur um dann im Kleingedruckten irgendwo zu schreiben: „lizenzfrei heißt nicht genehmigungsfrei“. Das ist, bitteschön, ein Schmäh. Ich unterstelle hier nicht bloße Dummheit (denn Lizenz bedeutet Genehmigung), sondern Arglist und Täuschungsabsicht. Hier wird Bauernfängerei betrieben.

Interessant ist dabei, daß manche „Anbieter“ von Archivfotos ihre Motive frank und frei, ohne Wasserzeichen und Kopierschutz, ins Netz stellen.

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, und alles, was veröffentlicht wird, kann von automatisierten Rückwärtssuchen zuverlässig gefunden werden. Sollen hier die Leute gar zur Nutzung von Bildern verleitet werden, nur um sie dann rechtlich verfolgen und die Hand aufhalten zu können?

Freilich, es gibt genügend Fälle von unzulässiger Bildbenützung auf der einen Seite, auf der anderen Seite gibt es aber auch Fälle von unsauberen Geschäftspraktiken. Wenn Sie niemandem auf den Leim gehen wollen, zahlt sich Beratung bei Ihrem Rechtsanwalt sehr wahrscheinlich aus. 

MS
Stand: 10/2026