Wohnungsmiete – keine Vergebührung mehr.

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Ab sofort ist für Verträge über Wohnungen keine Rechtsgeschäftsgebühr mehr an das Finanzamt zu bezahlen. Bisher war es so, daß jeder Wohnungsmietvertrag vergebührt werden mußte, d.h. nach Anmeldung des Vertrages eine Gebühr an das Finanzamt zu bezahlen war. Die Gebühr richtete sich nach der Höhe der Miete und der Dauer des vertraglichen Mietverhältnisses. Diese Gebühren, die sich der Vermieter üblicherweise … Read More