Miteigentum, d.h. gemeinsames Eigentum an einer Liegenschaft durch zwei oder mehr Personen, kann auf verschiedene Weise zustande kommen, z.B. durch gemeinsamen Kauf, durch eine Erbschaft, durch eine Schenkung/Übergabe etc. Bei einer Eigentumswohnung ist die Zahl der Miteigentümer nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) auf zwei Personen beschränkt. Der Gesetzgeber hatte hier sicher grundsätzlich das gemeinsame Wohnungseigentum durch Ehegatten vor Augen, was auch sicher … Read More