Der klassische Fall des Justizirrtums ist der Unschuldige, der zu Unrecht als (vermeintlicher) Straftäter verurteilt wird. Solche Justizirrtümer beginnen aber nicht erst bei jenem Richter, der schließlich das (Fehl-)Urteil fällt, sondern bereits bei der Staatsanwaltschaft, die – ohne erkennbares System – nicht selten auch dort gerne einmal anklagt, wo nichts anzuklagen ist. Aber selbst dort, wo einem Angeklagten schließlich keine … Read More