Lesen büldet! – Kleiner P. ganz groß.

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Das kommt von das! Wer zur Erhaltung seiner seelischen Gesundheit sonst große Bögen um unsere Zeitungen macht, im Kaffeehaus zur Überbrückung der Wartezeit auf eine Besprechung dann aber doch zu so etwas wie der Krone greift, bereut es bitterlich. Wir erfahren darin, daß unsere Regierung, hier in Person der Justizminister*in, endlich das versenden von ‚Penis-Bildern‘ (welche geheimen Obsessionen treiben solche Leute eigentlich um?) zur Straftat macht. (Man hätte bisher eigentlich annehmen können, daß Genitalbilder eine Sache unter Männern sind…)

Das Strafrecht jedenfalls – so habe ich das seinerzeit noch gelernt – ist etwas, das ernst zu nehmen ist. Oder heute besser: war. Denn wenn speziell das Justizministerium glaubt, für sein teures Geld auch irgendetwas herzeigen zu müssen (Wortspiel nicht beabsichtigt, aber geduldet), dann kommen eben solche Aktivitätsmimikry heraus, mit denen das Strafrecht zum Lifestyle-Spielplatz verkommt. Noch ist die lex penis nicht kundgemacht, aber ich freue mich schon auf Formulierungen wie: „Wer auf elektronischem Wege ein Lichtbild seiner oder einer Dritten zu Beischlaf, Harnabschlagen oder sonstigen Vergnügungen gedachten Vorrichtung an weibliche oder weiblich gelesene Personen, die nicht ihr Einverständnis hiezu erklärt oder nachdrücklich darum gebeten haben, verschickt, ist mit Freiheitsstrafe…“. Schrecklich: der zu erwartende Gesetzestext wird nicht viel intelligenter sein…

(Weiters, so die Frau Justizminister*in, solle übrigens ein Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen beschlossen werden. Und ich, in meiner Naivität, war immer der Meinung, daß Körperverletzung, Vergewaltigung etc. schon verboten sind… Daß heute jeder „Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen“, der zweifelsohne auf eine bestimmte, jedoch namentlich nicht genannte Zielgruppe gemünzt ist und nicht mehrmals das Wort „Abschiebung“ enthält, rein dekorativer Natur ist, sage ich jetzt absichtlich nicht.)

Du sollst Dir kein Bild machen.
Jetzt wird das Bild vom P. also ausdrücklich verboten. Es ist aber bisher auch ohne solchen (neuerlichen) Aktionismus gegangen: als ob es den Straftatbestand der beharrlichen Verfolgung nicht schon längst gäbe. Aber die Ministerien spielen halt gern. Verantwortungsvolle Eltern werden ihrem Kinde, wenn es schon knapp nach der weihnachtlichen Bescherung wieder nach Spielzeug schreit, zu verstehen geben, daß es doch zuerst einmal mit dem alten zu Ende spielen möge. Heute, im Zeitalter des institutionalisierten Infantilismus, wären Gesetzgeber ebenso höflich zu ersuchen, sich doch einmal mit dem ohnehin schon überbordenden Gesetzesbestand zu bescheiden, bevor wieder neues Gesetzesspielzeug angeschafft wird. Aber solange man unserer kastrierten Gesellschaft emsige Tätigkeit durch brennende Fragen wie jene um das Bild vom P. vortäuschen kann, braucht man sich mit echten Problemen (hier könnte Ihr Beispiel stehen) ja nicht zu befassen.

Also: erwarten Sie mit Spannung das nächste Bundesgeschwätzblatt, mit dem der digitale P. endlich ausdrücklich verboten wird. Solang es nicht verboten ist, muß man ja geradezu die Gelegenheit noch nutzen und solche Bilder verschicken. Hier ist meines:

(Bild: Jörg Bittner Unna, CC BY 3.0 https://creativecommons.org/licenses/by/3.0, via Wikimedia Commons)

24. April 2025
MS