Die Vorgeschichte in Kürze: Staatsbürger weigert sich, das berühmte Maskerl zu tragen (für Vergessliche: damals herrschte der modische, pardon: mörderische Covidl). Folgt ein Strafverfahren wegen § 178 StGB (Vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten) – man könnte ja vielleicht, wenn man eventuell infektiös wäre, möglicherweise jemanden mit der Edelgrippe vom Stamme der Hl. Corona anstecken. Erstgericht verhängt Geldstrafe von … Read More