Seit einiger Zeit gilt die Steuerpflicht für Gewinne (auch) aus privaten Grundstücksverkäufen (Immobilienertragsteuer, vlg. „ImmoESt“). Bei sogenannten „Altgrundstücken“ (also Grundstücken, die vor dem 31.3.2002 gekauft worden sind) wird bei Weiterverkauf ab 2027 die Immobilienertragsteuer von 4,2 % auf 6 % angehoben. Betroffen sind nicht nur bloße Grundstücke, sondern natürlich auch Eigentumswohnungen und Häuser. Bei Grundstücken, die zwischen Ankauf und Verkauf … Read More
