Zur Kassa, bitte! Gerichtsgebühren im Höhenflug.

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Die Gentlemen bitten zur Kasse“ hieß ein deutscher Fernseh-Dreiteiler, hinter dessen eleganten Titel der berühmte Postzugraub von 1963 steckte. Weit entfernt davon, Gentlemen zu sein, doch sonst vom Vorbild nicht weit entfernt hält die Regierung die Hand, die sie schon sonst in unseren Taschen hat, noch weiter auf: Mit Bundesgesetzblatt 51/2025 vom 26.03.2025 werden – nur recht g’schwind, damit man nicht entkommen kann – die Gerichtsgebühren per 01.04.2025 um nicht weniger als 23% erhöht.

Wer also eine Klage einbringt, sich einvernehmlich scheiden lassen will, Exekution führt, Grundbuchszüge abfragt, Eingaben bei Gericht macht usw. darf sich glücklich schätzen, durch seinen Beitrag die Republik samt Budget noch einmal knapp vor dem Untergang zu retten. Irgendwo muß das Geld ja herkommen, wenn z.B. eine als Außenministerin verkleidete Tourismusbeauftragte Mitbringsel unter die Leut bringt. Wichtig ist nicht, wer das Geld bekommt. Wichtig ist nur, daß es nur ja nicht im Land bleibt.

Wir zitieren die Österr. Rechtsanwaltskammer: „Eine alle zwei Jahre veröffentlichte Studie des Europarats (CEPEJ Evaluation Report zu den europäischen Justizsystemen) bescheinigt Österreich ein Ausmaß der Finanzierung des Justiz-Budgets über Gerichtsgebühren von 117%, womit nicht nur mehr eingenommen, als ausgegeben wird, sondern Österreich im Europavergleich einsamer Spitzenreiter in dieser Statistik ist.“

Das waren noch Zeiten, als sich 2022 die damalige Präsidentin der Richtervereinigung noch ernsthaft Gedanken machte über Möglichen für weitere Einsparungen am Justizsektor, weil man sich überlegen müsse, welche Verfahren nicht vielleicht „ein Luxus“ (sic!) seien. Bei diesen Gebühren ist heute jedes Verfahren ein Luxus.

Stand: 27. März 2025
MS