In meinen Breiten sagt der Volksmund, wo er vom grassierenden Idiotendeutsch noch nicht ganz verdorben ist, so treffend: „Wer austeilen kann, kann einstecken aa“. Diese Weisheit hat ein gewisser Sebastian Bohrn Mena („Ökonom, Autor & Stiftungsvorstand“), der Verständnis dafür hat, daß die Eltern eines Mordopfers frustriert sind, vielleicht aufgrund mangelnder Kombinationsgabe allzu wörtlich genommen: Weil er seit Jahren austeilt, will er jetzt einstecken – nämlich Schmerzengeld und sonstigen Schadenersatz, weil er (es glänzt die Träne im Knopfloch) im Internet vom gemeinen Volk, das er so verachtet, beleidigt worden sei.
Es ist ja auch wirklich unverständlich, daß Salonbolschewismus, Menschenverachtung und Arroganz nicht jedermanns Sache sind. Es kommt daher vor, (ganz allgemein gesprochen) daß das aufgebrachte Volk Ross und Reiter beim Namen nennt und sich (begreiflicherweise?) nicht scheut, einen Reiter, der vom hohen Ross mit Verachtung auf den gemeinen Pöbel speit, einen Trottel zu heißen. (Was freilich nur ganz allgemein gesprochen ist, da ich hier niemanden als Trottel bezeichne.)
Weil sich nun die Bürger, die in ihrer Gesamtheit beleidigt werden, nicht wehren können, der Beleidiger aber gegen einzelne Bürger, von denen im Gegenzug er sich beleidigt fühlt, sehr wohl vorgehen kann, klagt jetzt der beleidigte Beleidiger, wie heißt er … richtig: Bohrn Mena.
Und der Lienzer Rechtsanwalt Dr. Kerschbaumer, herbeigerufen eilig, hilft ihm dabei. Zeit dafür hat er wohl, nachdem die Causa eines Polizisten, der es nicht war, und die eines anderen Polizisten, der bei einer Ruhestörung ein Pfefferspray in Anschlag bringt, welches aber keine Waffe gewesen sein soll, weidlich abgegrast hat. (Es handelt sich um jenen Dr. Kerschbaumer, der sich medial durch solche Aphorismen hervortat die „Nur wer brennt wie ein Luster scheut das Feuer“ und sich aber mittlerweile die Meinung eines Kollegen, er betreibe Kostenschinderei, gefallen lassen muss.)
Dem ersten Polizisten (dem, der es nicht war) soll der Lienzer Rechtsanwalt ein Zusatzeinkommen von mehr als € 300.000,- verschafft haben – auf € 316.680,- schätzt es zumindest das Oberlandesgericht Graz, aber wahrscheinlich kommt ein noch höherer Betrag den Tatsachen schon näher. Und auch der zweite Polizist (der sich gerichtlich gegen die Behauptung wehrt, er habe jemanden mit einer Waffe bedroht, nur weil er im Weitensfeld in Gurktal jemanden mit einer Waffe bedroht hat) freut sich über Schadenersatzzahlungen und medienrechtliche Entschädigungen in beträchtlicher Höhe, weshalb er es bisher vermieden hat, vor Gericht zu erscheinen, da er sonst gefragt werden könnte, über welche Höhe er sich da freut.
Nun hat aber das Landesgericht Klagenfurt in einer richtungsweisenden Entscheidung (mittlerweile rechtskräftig) ausgesprochen, daß erstens eine Beleidigung über das Internet eine „mittelschwere Kränkung“ darstellt und somit insgesamt rund EUR 7.500,00 an Schmerzengeld wert ist, und zweitens, daß ein solcher Schaden nur einmal eintritt, auch wenn eine solche Beleidigung zig-fach z.B. über Facebook geteilt wird. Das ist jetzt natürlich ein wenig peinlich. Nämlich für die beiden Polizeibeamten, die ihren (behaupteten) Schaden nicht nur einmal, sondern zig-fach bezahlt bekommen haben. Und das, obwohl die (vermeintlichen) Schädiger solidarisch für den eingetretenen Schaden haften. D.h. der Geschädigte kann sich aussuchen, ob er sich seinen Schadenersatz von einem der Schädiger oder aufgeteilt von mehreren Schädigern holt; aber er kann den Schaden immer insgesamt nur einmal und nicht mehrmals immer wieder dieselbe Schadenssumme bekommen. Das bedeutet wohl, daß einige, die den Polizeibeamten jeweils den gesamten Schadensbetrag bezahlt haben, nun bei diesen Herren anklopfen und ihr Geld zurückverlangen könnten. (Wir hoffen, daß dies nicht eine neuerliche Kränkung und damit verbundene Krankenstände auslösen wird. Daß es indessen Polizeibeamte gibt, die sich für das Verhalten der erwähnten Kollegen geradezu genieren, dürfte ebenso selbstverständlich sein wie der Genierer von Rechtsanwälten, die keine Kostenschinderei betreiben.)
Was bedeutet das nun für einen gewissen Herrn, wie heißt er … richtig: Bohrn Mena? Daß mit echten oder nur gefühlten Beleidigungen der große Reibach nicht zu machen ist; daß sich Bohrniertheit nicht lohnt; daß Zivilisten womöglich keine so zuvorkommende Behandlung vor Gericht genießen werden wie beleidigte Uniformierte; und daß eben, wer austeilen kann, auch einmal etwas einstecken muß, was aber nicht zwangsläufig Geld sein wird.
MS
Stand: 11.11.2025
