Sie können’s nicht lassen – die Medien und die Lehrerin.

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Im Sommer 2021 wurde am Landesgericht Klagenfurt ein arbeitsgerichtlicher Prozeß verhandelt, nachdem eine Gymnasiallehrerin unter Berufung auf ein ordnungsgemäß ausgestelltes Maskenbefreiungsattest sich (berechtigterweise) weigerte, anstatt nur eines Schals eine Staubschutzmaske zu tragen. Außerdem weigerte sie sich (wieder berechtigterweise), die Gründe für die Maskenbefreiung offenzulegen. Da hat man eben ein Exempel statuiert und die Lehrerin entlassen.

Die Entlassung wurde angefochten, die Anfechtungsklage aber abgewiesen, weil… Sie wissen schon: tödliche Pandemie.

Das Urteil, mit dem die Klage abgewiesen wurde, ist seit Jänner 2022 rechtskräftig. Nota bene: Jänner 2022.

Lange Leitung: Kronenzeitung.
Was reitet nun die Medien, im April 2023 plötzlich in der Mottenkiste zu graben und es als sensationelle Neuigkeit zu verkaufen, daß das Urteil rechtskräftig ist – siehe hier, hier, hier und hier? (Redaktionelle Arbeit besteht heute offenbar darin, aus anderen Medien abzuschreiben.)

Als Antworten stehen zur Verfügung:
[ ] Millionen Covidl-Presseförderung wollen verdient sein.
[ ] Recherche ist in der Medienbranche jedermanns Sache nicht.
[ ] Die Lex Covidl: Es darf kein Vergessen geben!
(Mehrfachnennungen möglich.)

Pressevertreter traten an den damaligen Rechtsvertreter Mag. Michael Seeber mit einigen Fragen heran, nachdem die Artikel erschienen waren (man nennt es „journalistische Sorgfalt“). Daher einige sachdienliche Hinweise zum damaligen Verfahren:
– Es gibt kein Berufsausübungsverbot. Es sieht lediglich § 203d Abs. 5 Beamtendienstrechtsgesetz vor, daß u.a. eine neuerliche Bewerbung als Lehrer innerhalb von drei Jahren nach einer Entlassung ausgeschlossen ist – im öffentlichen Dienst. Ein entlassener Lehrer kann also durchaus weiterhin privat unterrichten.
– Die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels gegen das damalige Urteil kann man sich ausmalen.

Erheiternd ist jedenfalls die Anmerkung der Krone „die Aufarbeitung der Pandemie wird noch länger dauern“. Hier spricht das Blatt, das bei der Aufbereitung der Pandemie willfährig mitgemacht hat.

MS
Stand: 20.04.2023