Meine Empfehlung: Die ARAG?

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Immer wieder fragen Klienten, welche Rechtsschutzversicherung für sie denn zu empfehlen wäre. Welche „die beste Rechtsschutzversicherung“ ist, kann ich aber nicht beantworten. Es kommt ja nicht nur darauf an, bei welchem Unternehmen man versichert ist, sondern vor allem darauf, was dann im Versicherungsvertrag steht.

Jetzt weiß ich nicht, ob man als Anwalt (der ja immer alles wissen, vorausahnen und außerdem jedes Wort genau überlegen muß) als Gegenstück zur Empfehlung einmal ein „Finger weg!“ aussprechen darf. Daher würde ich, ohne dezidiert „Finger weg von der ARAG!“ zu sagen, einfach ganz vorsichtig auf die bisherigen Erfahrungen mit diesem Unternehmen verweisen.

Zum Beispiel: Grundsätzlich sollte sich jede Rechtsschutzversicherung darüber freuen, daß der Rechtsanwalt kein Streithansl ist, sondern im Sinne seines Klienten versucht, einen Prozess erst zu vermeiden. Das kann aber entsprechenden Arbeits- und Korrespondenzaufwand erfordern. Und so ist es dann ganz besonders erfreulich, wenn die Rechtsschutzversicherung, der man somit ein Prozesskostenrisiko von mehreren tausend Euro erspart hat, bei den Kosten für die notwendige Korrespondenz mit dem großen Erbsenzählen beginnt. Und bevor ein E-Mail mit z.B. EUR 25,00 bezahlt wird, muß mit den Herrschaften in mehreren (freilich unbezahlten) E-Mails diskutiert werden, damit man solche Bagatellbeträge überhaupt bekommt. Meistens bekommt man sie aber nicht. Wie viel Zeit sich die Referenten einer gewissen Rechtsschutzversicherung nehmen, nur um ein paar Euro an Kosten abzuschmutzen, ist sagenhaft.

(Man bedenke: Leistungen, die die Rechtsschutzversicherung nicht ersetzt, muß der Rechtsanwalt ja seiner Mandantschaft berechnen. Mit anderen Worten: Die Rechtsschutzversicherung, schadet primär nicht dem Anwalt, sondern sie läßt ihre Kunden mit restlichen Kosten im Regen stehen.)

Den Vogel schießen gewisse Rechtsschutzversicherungen aber bei den Rechtsberatungskosten ab. Die größte Bauernfängerei ist nämlich der sogenannte Beratungsrechtsschutz, denn: Keine Rechtsschutzversicherung bezahlt ihrem Versicherungsnehmer die tatsächlichen Beratungskosten, sie zahlt vielmehr nur eine – je nach Versicherung mehr oder weniger angemessene – Beratungspauschale. Eines der Schlusslichter ist dabei wieder die ARAG mit einer Pauschale von brutto EUR 60,00 (d.h. davon gehen EUR 10,00 an die Finanz), und weil es eine Pauschale ist, ist natürlich egal, wie umfangreich die Beratung war.

Der Witz ist aber, daß sich manche Rechtsschutzversicherungen darauf zurückziehen, daß für die Beratung keine freie Anwaltswahl besteht. Mit anderen Worten: manche Rechtsschutzversicherungen zahlen dem Wahlanwalt für die Beratung nichts. Man dürfte sich also nur von einem Vertragsanwalt der Versicherung beraten lassen – egal, ob der im jeweiligen Fachgebiet bewandert ist oder nicht.

Und jetzt schießt (natürlich wieder) die ARAG den Vogel ab: nicht nur, daß sie ihren Kunden keine Beratungskosten ersetzt, wenn die nicht zum Versicherungs-Vertragsanwalt gehen, sie läßt sie dann auch noch wissen: „Gerne können Sie sich bei erneutem Beratungsbedarf an unsere Inhouse-Juristen wenden.“

Na, die schau ich mir an.

MS
Stand: 03/2026