Der ungedruckte Gastkommentar des Tages.

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Ein für die Presse vorgesehener Gastkommentar bleibt leider ungedruckt. Zu stark ist der Andrang auf die begehrte Rubrik, und so klingt es aus der Redaktion entsprechend verzweifelt: „Aufgrund akuter Platznot muss ich Ihnen aber leider mitteilen, dass wir uns aktuell außer Stande sehen, Ihren Text zu veröffentlichen. Wir müssen derzeit viel mehr Gastbeiträge ablehnen als sonst.“

Ungekürzter Abdruck grundsätzlich gestattet, vorherige Anfrage erwünscht. Hier der Kommentar zum Herunterladen, und hier als Text:

COVID-19 und kein Ende.
Gastkommentar von Rechtsanwalt Michael Seeber.    

Unter der allumfassenden Begründung „Corona“ wurde den Bürgern bereits ein Jahr ihres Lebens geraubt, was besonders bei den wehrlosesten, unseren Kindern, katastrophale Folgen hat.

Die derzeit noch amtierende Regierung steckt festgefahren in einer Sackgasse. Die laufend verlautbarten Corona-Fallzahlen nutzen sich schön langsam ab, da trotz ständigen Alarms flächendeckende epidemische Zustände mit Massen an Erkrankten nicht eingetreten sind und nicht eintreten werden. COVID-19 ist längst endemisch, und jeder neue wirkliche Erkrankungsfall zeigt nur das erste desaströse Fehlverhalten der Regierung auf: Anstatt durch Rücknahme aller Beschränkungen spätestens ab Mai 2020 (freilich bei Vorkehrungen für Risikopatienten) die wünschenswerte Durchseuchung der Bevölkerung bei einem dank warmer Temperaturen stabilen Immunsystem voranzutreiben, zog man es vor, die Inszenierung eines nationalen Notstandes fortzusetzen (man erinnere sich: Maskenpflicht in Urlaubsorten) und damit eine natürliche Immunisierung möglichst zu behindern. Diesbezügliche Erkenntnisse sind nicht neu und hätten schon ab April 2020 Grundlage für sinnvolle Entscheidungen sein können. Da aber die Regierung schon damals keinerlei Kritik duldete und den Diskurs verweigerte, muss ihr unterstellt werden, sie habe wissentlich gehandelt. Das krampfhafte Festhalten an ihrer Linie dürfte nur dem Hinauszögern des unvermeidlichen Gesichtsverlusts dienen.

Das zweite nicht nachvollziehbare, unverzeihliche Fehlverhalten der Regierung: Trotz des für den Herbst 2020 angekündigten Ansteigens der „Fälle“ wurde monatelang nichts unternommen, um die Zahl der angeblich benötigten Intensivbetten zu erreichen. Wären ab dem Herbst jene prophezeiten katastrophalen Zustände tatsächlich eingetreten (was sie nicht sind), wem hätte die Regierung die Verantwortung zugeschoben?

Eine Trennung zwischen Infektion, Kontamination und wirklicher Erkrankung erfolgt nach wie vor nicht. Dass Erkrankte überwiegend nur milde (grippeähnliche) Symptome zeigen, wird ignoriert. Bei den als COVID-Opfer geführten Verstorbenen unterbleibt eine genaue Feststellung der Todesursache, es wird nicht hinterfragt, wie viele von ihnen tatsächlich mit oder an anderen Infektionen, z.B. aufgrund MRSA oder Pneumokokken, gestorben sind. In seinem „Dashboard“ gibt das Gesundheitsministerium gar unumwunden zu, dass jeder als Corona-Toter gezählt wird, der nur zuvor positiv getestet wurde (nach dieser Logik wäre jeder verstorbene Autofahrer als Verkehrstoter zu zählen). Und auf Grundlage solcher Zahlen wird die Republik unter Quarantäne gestellt?

Die Polizei wird von der Verbrechensbekämpfung zum Abstrafen von „Maskensündern“ degradiert. Schulkinder werden in ihrer Fortbildung gehindert. Kultur findet nicht mehr statt. Spezielle Masken werden – wohl aus merkantilen Gründen – zur Pflicht. Bürger werden zum gegenseitigen Denunzieren animiert. Die Behörden verhängen auf zweifelhafte Testergebnisse hin unbefristete „Absonderungen“, deren Überprüfungsfristen an das Verfahren bei einer Untersuchungshaft erinnern. Die Regierung verhängt und verlängert Maßnahmen, die schwer in Grundrechte eingreifen, und will zugleich stetig steigende „Fallzahlen“ glaubhaft machen. Dabei müsste der Widerspruch längst auffallen und der Schluss folgen: Entweder haben weder Masken noch Maßnahmen eine Auswirkung auf das Infektionsgeschehen, oder aber die „Fallzahlen“ besagen rein gar nichts. Den Kritikern dieser Politik wird u.a. eine erhöhte Sterblichkeit im Jahr 2020 vorgehalten. Zeigen aber nicht gerade solche Zahlen, dass man hier mit Maßnahmen etwas aufzuhalten vorgab, das nicht aufzuhalten ist – und für das Gros der Bevölkerung nicht bedrohlich?

Die Regierung setzt sich über alle Widersprüche mit zunehmender Härte hinweg. Die Kollateralschäden (einschließlich der Suizide) werden negiert. Eine Debatte, die jetzt ohnehin zu spät käme, wird seit einem Jahr unterbunden, indem man Kritiker diffamiert, sie von der Diskussion ausschließt und je nach Bedarf irgend einem politischen Lager zuordnet, obwohl Kritiker sich längst in allen Bevölkerungsschichten in großer Zahl formieren. Gerade die Diffamierung von Kritikern aber zeigt, an welchem Punkt die Regierung und ihre Fürsprecher bereits angelangt sind, ist doch das „argumentum ad personam“ der allerletzte und infamste Argumentationsbehelf. Die Regierung hat einer ständig wachsenden Zahl an neuen Argumenten, Studien und Erkenntnissen, die gegen ihre Politik sprechen, nichts als die seit einem Jahr gewohnten Floskeln und Axiome entgegenzusetzen – sie ist argumentativ am Ende. Auch wenn die Regierungen weltweit – mit den wenigsten Ausnahmen – dasselbe tun, bestätigt das nicht die Richtigkeit dieser Politik, sondern macht sie nur fragwürdiger.

Die ausgerufene Pandemie ist längst nicht mehr nur Sache der Mediziner, sondern der Juristen – angesichts einer unüberschaubaren Schwemme von Gesetzen und laufend geänderter Verordnungen, die jeden Satiriker arbeitslos machen. Grundrechtsverletzungen werden nicht begründet, die Überprüfung verfassungs- und rechtswidriger Normen durch den VfGH hinkt hinterdrein, während ständig neue, abermals rechtswidrige Verordnungen in Kraft treten. Das Bedenklichste dabei: die Pandemie herrscht, solange die WHO es so bestimmt, also eine supranationale Instanz, deren Handeln sich jeder parlamentarischen und gerichtlichen Kontrolle entzieht und somit gegen das demokratische Prinzip jeder Staatsverfassung verstößt.

Seit einem Jahr ruiniert die Politik die Wirtschaft mit einer Vehemenz, dass es an Vorsatz grenzt. Dem Unternehmer wird es verboten, Geld zu verdienen. Er kann entweder von Ersparnissen leben oder Zwangskredite – nichts Anderes sind die staatlichen Beihilfen – in Anspruch nehmen, und nimmt nicht er sie, nimmt sie ein anderer. Zurückzahlen wird er es in jedem Falle müssen, da hier Schulden für Jahrzehnte gemacht werden – man fühlt sich in die Zeit der Kriegsanleihen zurückversetzt.

Unser Gesundheitssystem beruht darauf, dass wir es auch bezahlen können. Mit einer ruinierten Volkswirtschaft aber ist eine gute Gesundheitsversorgung künftig nicht mehr leistbar, was noch größere Schäden und noch mehr Tote zur Folge haben wird. Der „Zusammenbruch des Gesundheitssystems“, von dem die Regierung in ihren Verordnungen schwadroniert, kommt dann nicht aus epidemischen, sondern aus wirtschaftlichen Gründen. Auch diese Folgen werden wir – und unsere Kinder – tragen müssen. Einen großen volkswirtschaftlichen Schaden zu vermeiden, ist nicht mehr möglich. Eine Regierung, die unseren Kindern die Zukunft raubt, hat zurückzutreten. Der Normalzustand ist unverzüglich wiederherzustellen, will man den eingetretenen Schaden zumindest notdürftig minimieren.

(Textkörper 6.700 Zeichen inkl. Leerzeichen)

Mag. Michael Seeber ist Rechtsanwalt in Klagenfurt
Mitglied der Plattform „Rechtsanwälte für Aufklärung“


MS
Stand 26.01.2021