Musikdownloads – illegal?

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Jeder Musikdownload aus dem Internet kann illegal sein. Das Herunterladen von Filmen oder Musik gilt als Vervielfältigung, auch wenn dies digital geschieht. Das Recht der Vervielfältigung und der Verbreitung gehört zu jenen Rechten, die dem Urheber (oder in seiner Vertretung einem Verlag) zukommen. Wer also ohne Genehmigung ein Werk (Musik, Film etc.) ohne Genehmigung vervielfältigt, kann sich strafbar machen. Im Urheberrechtsgesetz gibt es zwar eine Ausnahme: Die Kopie zum eigenen Gebrauch. Die Idee ist recht einfach: Wer sich z. B. eine CD kauft, kann sich eine Sicherungskopie herstellen, kann die Musik auf sein Mobiltelefon oder seinen MP3-Player laden usw. Wer Musiknoten kauft, darin aber nicht zu Übungszwecken Eintragungen machen will, kann sich diese Noten kopieren. Bei diesem Recht geht man aber davon aus, dass die Kopiervorlage rechtmäßig erworben wurde. (Anders liegt der Fall, wenn die Vorlage nur „vorübergehend“ gekauft wird, um eine Kopie zu ziehen und die Vorlage dann weiterzuverkaufen.)
Gibt es keine rechtmäßig erworbene Vorlage, scheidet auch die „Kopie zum eigenen Gebrauch“ aus. So die herrschende Rechtsmeinung. Wurde die Kopiervorlage also bereits widerrechtlich ins Internet gestellt, so kann man auch hievon keine rechtsmäßige Kopie zum eigenen Gebrauch machen, womit der Download von (illegal) zur Verfügung gestellten Inhalten (Musik, Film) in den meisten Fällen rechtswidrig ist. Es ist davon auszugehen, dass der Großteil der Inhalte auf Plattformen wie YouTube etc. illegal, d. h. ohne Genehmigung durch die Rechteinhaber, zur Verfügung gestellt werden, weshalb auch die Kopien von solchen Inhalten rechtswidrig sind. Nur die wenigsten Inhalte werden tatsächlich mit einer „Creative Commons License“ zur Verfügung gestellt (wie es z. B. auf Wikipedia der Fall ist). Was das sogenannte Teilen von Musik und Filmen in den „sozialen“ Netzwerken betrifft, d. h. durch Verlinkung solcher Inhalte, so gibt es derzeit noch keine einheitliche Rechtsmeinung hiezu. Das Aufnehmen von Radio- oder Fernsehsendungen ist als „Kopie zum eigenen Gebrauch“ durchaus erlaubt, da nämlich die Quelle (die Sendung) rechtmäßig erfolgt; die Weitergabe von solchen Kopien oder die Zurverfügungstellung im Internet hingegen ist nicht gestattet. Für die Beurteilung, welche Inhalte Sie im Bedarfsfalle verwenden dürfen oder nicht, stehen wir Ihnen als Rechtsanwalt gerne zur Verfügung. Natürlich auch dann, wenn Ihre eigenen Inhalte, Ihre eigenen Werke von anderen ohne Genehmigung verwendet werden.