Quarantäne weshalb? Fechten Sie Hausarrest-Bescheide an!

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Bereits im Sommer 2020 wurde vor dem Klagenfurter Landesgericht eine (anwaltlich nicht vertretene) Frau zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, da sie sich während einer behördlich verfügten Quarantäne außerhalb ihres Hauses begeben hatte. Der Vorwurf: Die lediglich auf COVID19 positiv getestete (sonst aber völlig symptomfreie) Frau habe ein „abstraktes Gefährdungsdelikt“ begangen, da sie durch ihr Verhalten jemanden anstecken, also gefährden hätte können. Sanktion: € 800,- Geldtrafe und eine bedingte Freiheitsstrafe (6 Monate!), siehe z.B. hier. Und der staatlich verordnete Unfug geht munter weiter.

Sollten Sie von einem Quarantänebescheid (Bescheid über die Absonderung) betroffen sein, fechten Sie ihn an. Wenn Sie aufgrund eines positiven PCR-Tests (oder aufgrund eines vielleicht noch unzuverlässigeren Antigentests) in Quarantäne gesetzt werden, so wird die Behörde wahrscheinlich die Frage des CT-Werts nicht berücksichtigt haben. Der PCR-Test spürt Bruchstücke, d.h. das genetische Material eines Coronavirus auf, ohne dabei etwas über die Virulenz, d.h. eine Gefährdung der Testperson selbst oder ihre Ansteckungsgefahr für andere auszusagen. Sowohl ein Quarantänebescheid (Bescheid über eine Absonderung) als auch eine gerichtliche oder eine Verwaltungsstrafe wird, wenn sie auf einem PCR-Test oder einem ähnlichen unzuverlässigen Testverfahren beruht, sehr wahrscheinlich rechtswidrig sein. Es empfiehlt sich daher unbedingt entsprechende Bescheide (oder Urteile) zu bekämpfen. Gemäß Epidemiegesetz und Tuberkulosegesetz kann die Überprüfung solcher Bescheide beim jeweiligen Bezirksgericht beantragt werden.

Sehr wahrscheinlich wird die Behörde folgende Fragen nicht beantworten können:
– Was besagt des PCR-Testergebnis?
– Was besagt der CT-Wert?
– Lagen überhaupt Symptome vor?
– Wenn ja, wie ist das Beschwerdebild zu beurteilen?

Nach derzeitiger Rechtslage (Stand 30.12.2020) ist es zumindest noch nicht zulässig, jemanden nur wegen Verweigerung eines Tests in Quarantäne zu schicken. (Aber nur Geduld: Aufgrund der Unberechenbarkeit der derzeit amtierenden Inklusionsregierung sind Änderungen jederzeit möglich.)

Fest steht jedenfalls, daß die Behörden (Bezirkshauptmannschaften) ihre Bescheide meist nur mit Allgemeinplätzen begründen, also nur Scheinbegründungen für die Beschränkung der persönlichen Freiheit bringen. Die Begründung beschränkt meist sich im wesentlichen darauf, daß „Corona sehr gefährlich ist“. Keine Angabe des angewandten Testverfahrens, keine Angabe darüber, wer den Test durchgeführt hat, keine genaue Angabe des Testergebnisses – punctum. Das aber ist weder eine echte Begründung, noch ist es überprüfbar.

Völliger Unfug sind jedenfalls Strafverfügungen für positiv Getestete, die weiterhin mit ihrem Lebensgefährten zusammen wohnen. Die Behörden schießen scharf, um Strafgelder und Schlagzeilen (z.B. hier, und sogar in den Medien von Mundschutzland) zu produzieren.

Auch hier gilt: Fechten Sie solche klar rechtswidrigen Bescheide an!

Michael Seeber, Rechtsanwalt
(Stand: 30.12.2020)