Die Medien berichten am 18.12.2020 von einem Testeinsatz des Roten Kreuzes, angeordnet vom Land Kärnten, an der Pörtschacher Volksschule. Dort rückten Mitarbeiter des Roten Kreuzes zu einem PCR-Test an unmündigen Kindern an und führten den Test durch, ohne die Eltern vorher um Zustimmung zu fragen. Als Grund wurden „Corona-Verdachtsfälle“ vorgeschützt, obwohl bei niemandem ein Symptom nachgewiesen wurde. (Zur Berichterstattung siehe u.a. hier)
Wäre das nicht schon verwerflich genug, kommt einem bei der nachfolgenden Rechtfertigung das Grausen:
Der Einsatz sei wegen Gefahr in Verzug rechtens gewesen und – jetzt kommt’s – „die Kinder wurden aufgeklärt“ und es wurden „nur jene Kinder getestet, die auch die Zustimmung gegeben haben„. Wie sich der Landespressedienst, der eine solche Behördenschande natürlich schönreden muß, die rechtliche Seite dieses Überfalls vorstellt, bleibt offen. Wie wurde aufgeklärt? Unter welchem Druck standen die Kinder, die angeblich „freiwillig“ in den Test einwilligten?
Woher der Landespressedienst seine Rechtsmeinung hat, daß es an diesem Ablauf nichts Bedenkliches gebe, wird ein Rätsel bleiben. Es geht wohl mehr nach der Devise: „Wer lang fragt, geht lang irr“.
Es sollte zur Allgemeinbildung gehören, daß unmündige Kinder sich zu nichts verpflichten und schon gar keine Zustimmung zu einer Heilbehandlung oder einem körperlichen Eingriff geben können. Aber die Behörde dient ja einer höheren Sache, und da kann wohl keine Rücksicht genommen werden. Es müssen eben dringend neue Infizierte für die Statistik her, koste es was es wolle. Werden demnächst Einsatzkommandos in die Ställe zum Test von Rind, Schwein und Schaf geschickt, nur damit wir weiterhin „stetig steigende Infektionszahlen“ zu bekommen?
Die Verantwortlichen des Einsatzes an der Pörtschacher Volksschule werden sich demnächst mit Strafanzeigen konfrontiert sehen. Eltern, deren Kinder ohne Zustimmung getestet wurden, sollten sich ehestmöglich an ihren Anwalt wenden.
Wer übrigens etwas zur Frage lesen will, wie nützlich oder doch schädlich das Maskentragen für Schüler ist, kann sich hier informieren.
MS
(Stand: 28.12.2020)