„Corona“-Strafverfügungen? Bekämpfen!

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Aufgrund des in seinen Gesundheitsrisiken völlig umstrittenen SARS-CoV-2-Virus („COVID-19“, vulgo Corona) überschlagen sich Gesetzgeber und Behörden geradezu in der Verhängung von neuen Gesetzen und Verordnungen, die unsere Grundrechte beschneiden und unsere Lebensführung drastisch einschränken. Zur Durchsetzung dieser Verordnungen ist der Exekutive nicht nur ein nicht rechtzufertigender Ermessensspielraum eingeräumt, sondern auch ein Strafrahmen mit drakonischen, astronomisch hohen Strafbeträgen.

Daß die Staatsverwaltung praktisch aus dem Nichts plötzlich milliardenschwere Hilfs- und Förderungspakete zur Verfügung stellen kann, findet offenbar seine Entsprechung in Verwaltungsstrafen in bis zu vierstelliger (für Unternehmen fünfstelliger) Höhe – irgendwoher muß das Geld ja kommen. Sollten Sie Opfer einer solchen Verwaltungsstrafe werden: Fechten Sie sie an – wegen Unverhältnismäßigkeit, Rechtswidrigkeit usw.

Sollten Sie gar von Mitbürgern angezeigt worden sein, prüfen Sie, ob nicht der Tatbestand der Verleumdung erfüllt ist – die derzeitigen in Panik erlassenen Verordnungen reizen gewisse Elemente unserer Gesellschaft geradezu zur Denunziation, wenn nicht die Regierung sogar (freilich nicht offen) schlechthin darum bittet – etwa dann, wenn die Bevölkerung „aufgerufen“ ist, die Einhaltung der Vorschriften zu fördern. Das Resultat: eine Anzeigenflut, die die Behörden noch monatelang beschäftigen wird.

Sollten Sie persönlich nicht von Strafen betroffen sein, protestieren Sie – brieflich, per Email oder telephonisch – gegen die Einschränkung unserer Grundrechte und unserer Lebensführung, gegen den gebilligten behördlichen Verstoß gegen den Datenschutz, gegen eine sinnlose Notstandspolitik.

Gesetzes-Pfusch.
Sämtliche sogenannte „CODIV19“-Verordnungen und -Gesetze sind legistische Schnellschüsse. Daß im Falle einer tatsächlichen Bedrohung nicht viel Zeit für ausgefeilte Regelungen bleibt, ist zwar verständlich, aber die Regelungslücken und Interpretationsspielräume der gesetzlichen Grundlagen sind unverantwortlich und nachgerade dilettantisch, und sie laden zu Willkür in der Vollziehung ein. In manchen Bereichen scheint die Rechtsstaatlichkeit wie aufgehoben. Nach einer Rechtsgrundlage z.B. für Betriebsschließungen sucht man vergeblich.

Hinzu kommt, daß die Medien blindlings Meinungsäußerungen diverser Minister als geltendes Recht wiedergeben. Vieles davon ist aber schlichtweg falsch. Ein Beispiel – Kleine Zeitung, 06.04.2020: „Ohne aufgesetzten Mund-Nasen-Schutz darf bereits seit heute, Montag, kein Lebensmittelgeschäft mit mehr als 400 m2 Fläche mehr betreten werden – und das ohne Ausnahme. Solange der Selbstbehalt nicht überschritten wird, darf der Handel auch Geld für die Masken verlangen, allerdings nicht mehr als den Selbstkostenpreis.“ Dies ist falsch. Erstens: Es besteht hiezu weder Verordnung noch Gesetz. Zweitens: Es besteht z.Z. lediglich ein – für Kunden nicht rechtsverbindlicher – Erlaß des Gesundheitsministeriums, in dem zudem steht, daß Geschäfte die Schutzmasken kostenlos abzugeben haben, sofern überhaupt welche vorhanden sind. Daß Kunden ohne Maske das Betreten von Gesetzes wegen (d.h. öffentlich-rechtlich) verboten werden könnte, ist ebenso falsch. (Anmerkung: Erlässe sind nur für den amtsinternen Gebrauch bestimmt und bindend.)

Die Situation wird außerdem dadurch immer undurchsichtiger, als zu den Gesetzen, Verordnungen und Erlässen von Regierung und Ministerien noch Verordnungen der Bundesländer, Städte und Bezirkshauptmannschaften kommen. (Warum z.B. die Straßenverkehrsordnung dahingehend geändert werden soll, um Fußgehern das Benützen von Straßen zu ermöglichen, andererseits aber die Parks – „Bundesgärten“ – geschlossen werden, ist einer vernünftigen Argumentation nicht zugänglich.)

Übrigens, wußten Sie schon, daß die Regierung im Zuge der Änderung zahlloser Gesetz auch eine Verfassungsänderung veranlaßt hat? Dies geschah im Eilverfahren und von der Öffentlichkeit völlig unbemerkt. Daß dies keinerlei Protest der parlamentarischen Opposition hervorrief, könnte die Regierung durchaus zu weiteren Schritten in dieser Richtung animieren.

Erst kommt der Mundschutz, dann der Maulkorb.
Wenn nicht schon das bisherige Verhalten der Regierung bedenklich war, dann wird es das jetzt. Wir zitieren aus News (07.04.2020):

  • Angesichts der guten Entwicklung in Österreich vermehrt aufkommende Kritik, die Beschränkungen wären unverhältnismäßig, wies Kurz trocken zurück: „Wer das so sagt, der argumentiert einfach dumm.“ 

Eine Politik, die sich nur damit zu behelfen weiß, die Kritik an ihrem Vorgehen als „dumm“ denunzieren, ist argumentativ am Ende. Wer sich in einem höchsten Staatsamt so äußert, ist seiner Aufgabe nicht gewachsen und hat zurückzutreten. Erst kommt der Mundschutz, dann der Maulkorb.

Stand: 7. April 2020, MS