Die Regierung der Flaschen: Plastikpfand fürs Vaterland.

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Der bisherige Verdacht, daß nur im Gesundheitsministerium der Kretinismus Berufsvoraussetzung ist (wie sonst konnte man sich die Verordnungspraxis in puncto Covidl erklären?), ist widerlegt: Der professionelle Schwachsinn ist auch im sogenannten – tief Luft holen – „Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie“ (übersetzt: Institut für ideologische Tiefflüge) daheim.

Damit der Bürger die Idiotie aber auch bemerke – die G’schossenen haben auch ihren Stolz – kommt die „Bepfandung“ (wer denkt sich eine solche Sprachnotzüchtigung aus?) von Plastiflascheln daher. Das heißt dann „Pfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen„. Jemand wie ich, der als Kind Mineralwasser und Limonaden ausschließlich in Glasflaschen kannte, würde ja meinen, daß man stattdessen einfach wieder auf Glas umsteigen könnte. Aber Halloh! Erstens wird man sich’s mit international gut vernetzten Plastik-Herstellern nicht verscherzen. Und außerdem: Dank EU darf man dem Markt nichts verbieten! Aber man darf ihn pisaken. Und das geht so:

In drei Sätzen ein paar einfache Vorgaben für ein Pfand auf Plastikflascheln und Aludosen machen? I wo! Die #Ministerialrät*Innen/divers lassen ihre Muskeln spielen und fabrizieren ein neues Verordnungsmonstrum mit 3.700+ Worten. (Die Zehn Gebote kommen mit 87 und das Staatsgrundgesetz kommt mit 628 Worten aus. Mehr braucht man nicht zu wissen.)

Und so funktioniert das neue Ungetüm:
Erstens werden die Flascherln „bepfandet“. (Ich hoffe, dafür wird bald ein eigenes Ministerium gegründet.)
Zweitens wird die Pfandeinhebung so umständlich geschildert, als ob’s was Neues wäre. Hätten sie sich am Beispiel Bierflaschen im Gesundheitsministerium informiert!
Drittens werden die Plastik-Milchflascherln wieder ausgenommen. (Was aber ist denn mit den Saftpackerln? Von Shampooflaschen etc. reden wir erst gar nicht.)

Jetzt könnt’s schon aus sein. Aber nein, kein realer Sozialismus ohne Verwaltung! Daher:
Viertens: „Erstinverkehrsetzer und Rücknahmeverpflichtete haben eine nicht auf Gewinn gerichtete zentrale Stelle in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) einzurichten.“ Da werden sie sich aber freuen, die Hersteller und die Kaufleute. Die „zentrale Stelle“ (also der Nabel) kriegt auch noch einen Aufsichtsrat. Wäre ja gelacht, schüfen wir nicht ausreichend Planstellen.
Fünftens: Weil die Bleistifthalter aus Viertens bezahlt werden müssen, halten wir bei den Produzenten die Hand auf. Bezahlt werden aber auch die, die das Hin und Her mit den Flascheln auszubaden haben, daher:
Sechstens: Wir führen eine „Handling Fee“ (so etwas wie die Gute Fee beim Dornröschen) ein. Wortlaut: „Die [sic!] Handling Fee dient als Entschädigung des durchschnittlichen Aufwandes, den ein Rücknahmeverpflichteter oder gemäß § 21 registrierter freiwilliger Rücknehmer mit der Rücknahme von bepfandeten Einweggetränkeverpackungen inklusive der Lagerung vor einem Abtransport hat.“ Alles verstanden?
Siebentens: Kein realer Sozialismus ohne Überwachung. Daher wird ein Register eingeführt, das die Zentrale Stelle … und blah … und natürlich Meldepflichten …
Achtens wird in den Übergangsbestimmungen auf die wahren Urheber dieses legistischen Knallbonbons hingewiesen, nämlich daß dies alles in Umsetzung einer EU-Verordnung g’schiecht. Eine Überraschung.

Wenn das nun die Industrie allein unter sich ausmachen würde, ginge das ja noch hin. Aber wer wird denn den Mehraufwand letztlich bezahlen? Sie, werter Leser und Konsument! Und zwar auch dann, wenn Sie gar keine Plastikflascheln und Aludoserln kaufen. Weil grün ist nur, wenn alle leiden. Vorwärts immer!

Ein Pfand ist ja sinnvoll, wenn Flaschen verlässlich zurückgenommen werden. Aber wer nimmt endlich die Flaschen in der Regierung zurück?

MS
Stand: 26.09.2023

Kein Ritter ohne Wappen, keine neue Masche ohne Emblem. Sie sehen das offiziell verordnete „Pfandsymbol“.