Endlich: Beleidigungen sind hoffähig – der OGH schaut weg.

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Wie Sie vielleicht gehört haben, hat eine Reihe von Mitgliedern von ACU Austria und AfA einen gewissen Herrn Dr. Florian Klenk, Chefredakteur eines Wiener Blättchens, dessen Name mir leider entfallen ist, verklagt. Klenk hatte die Verfasser und Mitunterzeichner eines offenen Briefes, der sich gegen den „Corona“-Maßnahmenwahn richtete, offiziell u.a. als „Corona-Leugner“ diffamiert. Abgesehen davon, daß diese Beschimpfung inhaltlich falsch ist (keiner der Beteiligten hat je die Existenz von Corona-Viren geleugnet), verfolgt sie einen ganz bestimmten Zweck: die Gegner der Staatsmeinung, per redaktionellem Bannstrahl als „Corona-Leugner“ gebrandmarkt, sollten aus der öffentlichen Diskussion möglichst ausgeschlossen werden, denn: Mit Leugnern redet man nicht. Und mit Leuten, die „fake news“ und „Verschwörungstheorien“ verbreiten (auch das warf Klenk vor) erst recht nicht.

[Exkurs: Wenn Klenk jemandem die Verbreitung von „fake news“ anlastet, dann vielleicht aus Angst, daß man damit in das Kerngeschäft seines Blattls eindringt. Dasselbe Blattl übrigens, das im Jahr 2017 impfwütige Italiener belächelte. „Massenhysterie wegen Meningitis-Infektionen in Italien: Tausende überrennen Arztpraxen, um sich impfen zu lassen – dabei gibt es gar nicht mehr Fälle als sonst. … Seither berichten die Medien mehr oder weniger täglich über neue Meningitis-Erkrankungen im ganzen Land – obwohl 98 Prozent der Fälle glimpflich enden. Die Berichte haben nun eine regelrechte Massenhysterie ausgelöst.“ Kommt Ihnen das bekannt vor? Exkurs Ende.]

Der Begriff des „Leugners“ hat einen gehörigen Beigeschmack: ursprünglich im Zusammenhang mit dem Bestreiten von Verbrechen des Nationalsozialismus gebraucht und nach dem Verbotsgesetz ein strafbarer Tatbestand, machte sich eine gewisse politische Kaste den Begriff auch in der Variante des „Klimaleugners“ (wer, bitte, leugnet ein Klima?) zunutze und zeigte damit bald, daß der Begriff eine pseudoreligiöse Dimension bekommen hatte.

Was zur Hochblüte der Inquisition der Ketzer war, ist heute der Leugner – eben jemand, der sich irgendwelchen staatlich verordneten Dogmen nicht unterwerfen will. Damit ist der Begriff „xyz-Leugner“ mehr als eine bloße Beleidigung wie die volkstümlichen Prädikate „Trottel“, „Tepp“ und desgleichen mehr. Es ist ein zu politischen Zwecken mißbrauchter Stempel, der den Gegner mundtot machen soll.

Wenn z.B. eine Kapazität wie Prof. DDr. Martin Haditsch eine bestimmte unbequeme Meinung vertritt, so müßte man sich im öffentlichen Diskurs doch eigentlich damit auseinandersetzen. Wird aber eben dieser Fachmann als „Corona-Leugner“ hingestellt, dann findet dieser Diskurs mit ihm nicht mehr statt – oder glauben Sie, der ORF als willfähriger Erfüllungsgehilfe des Covidl-Regimes würde ausgerechnet einen „Corona-Leugner“ zu einer Diskussionsrunde einladen?

Wer nun als „Corona-Leugner“ diffamiert wird, kann gegen eine solche bewußte und infame Beleidigung klagen. Was aber sagen die Gerichte? Nichts zu beanstanden! Gehen Sie weiter! Freie Meinungsäußerung! Zwei Instanzen (Landesgericht und Oberlandesgericht Wien) hüten die Meinungsfreiheit – wenn die Meinung nur aus der richtigen Richtung kommt. Außerdem, einem Herrn Doktor (Klenks Dissertation behandelt ausgerechnet „Pressefreiheit und Unschuldsvermutung„) wird man ja nicht nachsagen wollen, er habe jemanden beleidigen wollen. In einer polemischen Diskussion, ja, da sei so manches erlaubt. Und was sagt der Oberste Gerichtshof dazu? Hier der Spruch in voller Schönheit (Lesedauer: 15 Sekunden):

„Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht … über die außerordentliche Revision der klagenden Parteien gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien vom 14. Jänner 2022, GZ 33 R 132/21f-20, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.
Oberster Gerichtshof
Wien, am 6. April 2022″

Aus. Schluß. Basta. Ende der Debatte. Keine Begründung, keine Spur einer Einlassung. Soll das heißen, wer die Maßnahmen kritisiert, der leugnet eben den St. Covidl und darf diskreditiert werden?

Ein Sieg für die unabhängige Presse! Sie verdient diesen Titel, denn seit zwei Jahren berichtet sie unabhängig von der Realität und den Fakten. Und die paar Millionen Euro, die im Wege von Förderungen und Inseraten an die Presse vulgo Meinungshure (c Karl Kraus) gegangen sind, haben zur Unabhängigkeit sicher noch einiges beigetragen.

Und die Gerichte laden die Medien geradezu dazu ein, zu diffamieren – wegen Herrn Klenk, dem Faktenleugner.

Die Anrufung des EGMR wegen Verletzung des „fair trail“ (Art 6 EMRK) bleibt vorbehalten.

MS
Stand: 19.05.2022