Das Land Kärnten informiert:
08.07.2020 11:07 Uhr
Quelle: https://www.ktn.gv.at/Service/Coronavirus-Informationen?id=1111
Partielle Maskenpflicht in Tourismusgebieten
Steigende Coronazahlen [Anmerkung: Eine Information, mit welchen Tests dies nachgewiesen worden sein soll, ist auf ktn.gv.at nicht zu finden.] – in Kärntens Tourismus-Hotspots kommt partielle Maskenpflicht in Abend- und Nachtstunden – Kärntner Gastronomie sieht Notwendigkeit [Anm.: Bringt mir einen Wirten, der das bestätigt!] – Wirte brauchen Mitwirkung der Gäste, um Coronaausbreitung zu verhindern – Appell an Eigenverantwortung – Mindestabstände einhalten, Hygieneregeln einhalten – nur so kann Gastronomie langfristig offenbleiben!
Und endlich sprechen Berufene:
„Velden soll nicht zum Sommer-Ischgl werden“, so der ÖVP-Tourismuslandesrat Sebastian Schuschnig heute, der überdies betonte, dass es sich um eine Präventivmaßnahme handle.
Abgesehen davon, daß dies der schlimmste Fall von Antitirolismus seit langem ist, finde ich die Betonung interessant, „dass es sich um eine Präventivmaßnahme handle“. Und ich dachte, das Maskentragen sei bereits die Therapie!
Man könnte vermuten, daß die Verpflichtung zum Tragen gesundheitsschädlicher Masken in Tourismusorten deshalb angeordnet werden soll, damit der Deutsche Gast sich heimisch fühlt. Nur: eine Verordnung dazu auf Landesebene sucht man noch am 9. Juli vergeblich. Aber die Presse, die neue Rechtsquelle der Coronarepublik, weiß bescheid: „Wie die Kärntner Landesregierung heute bekannt gab, gibt es ab Freitag, den 10. Juli, eine partielle Maskenpflicht in den Kärntner Tourismusgebieten. Die Verordnung ist noch in der Ausarbeitung, tritt aber mit Freitag in Kraft.“ (Quelle: https://vk24.at) Mit anderen Worten: Die Circenses der Bundesregierung gehen auf Bezirks- und Gemeindeebene weiter. Die Ankündigung von Normen ersetzt diese solange, bis sie geschrieben und in Kraft sind. (Mehr dazu unten.)
Sinn und Zweck: Das Thema muß aktuell bleiben, Corona muß sichtbar gemacht werden. Der Gedanke, daß der Staat ein Phantom jagt, darf gar nicht erst aufkommen. Ich gestatte mir, aus Wikipedia zu zitieren:
Besonders bekannt wurde folgendes Beispiel aus der Anleitung zum Unglücklichsein. Darin beschreibt Watzlawick unter anderem einen Mann, der alle zehn Sekunden in die Hände klatscht. Nach dem Grund für dieses merkwürdige Verhalten befragt, erklärt er: „Um die Elefanten zu verscheuchen.“ Auf den Hinweis, es gebe hier doch gar keine Elefanten, antwortet der Mann: „Na, also! Sehen Sie?“ Damit wollte Watzlawick zeigen, dass der konsequente Versuch, ein Problem zu vermeiden – hier: die Konfrontation mit Elefanten –, es in Wirklichkeit verewigt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Paul_Watzlawick
Wenn Sie übrigens Lust auf geballte Ignoranz in gepflegten Worthülsen (wie zum Beispiel „ständig evaluieren“) legen, lesen Sie die Stellungnahme der Justizministeriums zur Maskenpflicht an Gerichten, in deren Verhandlungssälen wohlgemerkt Parteien und Richter ohnehin hinter formschönem Plexiglas sitzen müssen.
Gottlob gibt es auch erfreuliche Nachrichten:
ktn.gv.meldet:
10.07.2020 19:30 Uhr
LH Kaiser: Negatives Testergebnis
Coronatest bei LH Kaiser ist negativ. Er bleibt in Quarantäne und unterzieht sich weiteren Tests.
12.07.2020 09:15 Uhr
Auch zweites Testergebnis von LH Peter Kaiser negativ
Landeshauptmann bleibt in häuslicher Absonderung, weiterer Test in nächsten Tagen.
13.07.2020 14:16 Uhr
Auch drittes Testergebnis bei LH Peter Kaiser negativ
Er bleibt in häuslicher Absonderung, es wird noch einen weiteren Test vor Aufhebung der Quarantäne geben. Kaiser leitet morgen, Dienstag, Regierungssitzung per Videokonferenz.
Daß hier drei Tests negativ verliefen, verwundert in keiner Hinsicht. Glücklicherweise sprach die erste Meldung von einem Corona-Test, da sonst Irrungen geschehen hätten können.
Vorbildlich ist so ein negativer Coronatest allerdings nicht, da es die regierungsamtliche Virenpanik nicht trägt. Wann kommt endlich der ministerielle Erlaß, daß infizierte Beamte und Politiker in Erfüllung ihres Treueeides verläßlich Symptome zu zeigen haben? Ich schlage ein Bonus-System vor: bei Infektion ein Monatsgehalt steuerfrei extra, bei Symptomen drei Monatsgehälter, bei Versterben in Pflichterfüllung – präventiver Suizid gilt nicht! – doppelte Witwenrente und eine Gedenktafel.
Wir schweifen ab. Es gibt weitere gute Nachrichten:
ktn.gv.at 15.07.2020 – Coronavirus 326: Quarantäne von Bildungsdirektor K*** endet freitags [Anm.: Eine Nation atmet auf.]
https://www.ktn.gv.at/Service/News?nid=31538
Bescheid zur Aufhebung der Heimquarantäne liegt vor – Alle Auflagen wurden eingehalten [Anm.: Ist dies so bemerkenswert?]
… Die von der Gesundheitsbehörde vorgeschriebene Heimquarantäne von Kärntens Bildungsdirektor K*** endet diesen Freitag, dem 17. Juli 2020, um 24 Uhr. [Anm.: Keine Minute früher!]
Wie K*** mitteilt, wurde er negativ auf das Coronavirus getestet und fühlt sich fit und gesund [Anm.: Wir sind erleichtert.], ihm liege der entsprechende Bescheid zum Ende der Quarantäne seit heute, Mittwoch, vor [Anm.: Wenigstens die Bescheidzustellung funktioniert noch in diesem Lande.]. … „Ich danke zudem den zuständigen Behörden für ihre wichtige Arbeit. Ich habe mich selbstverständlich voll und ganz an die Vorgaben des Klagenfurter Magistrats [Anm.: Einschließlich Marktordnung?] gehalten und darf nochmals festhalten, dass alle Personen, mit denen ich bis zur angeordneten Heimquarantäne Kontakt hatte, niemals gefährdet waren“, so *linglmair. [Anm.: Wo keine Gefahr ist, kann auch niemand gefährdet sein.]
Um nicht vom Thema abzukommen neue aufregende Meldungen auf ktn.gv.at:
16.07.2020 11:14 Uhr
https://www.ktn.gv.at/Service/Coronavirus-Informationen?id=1149
Eine Neuinfektion [in Zahlen: 1, Anm. ]
446 jemals positiv Getestete in Kärnten, 18 aktuell Erkrankte, 415 Genesene, 13 Todesfälle.
Erwachet! EIN GANZES STÜCK Infektion! Rennet, rettet, fliehet! 18 „aktuell Erkrankte“ und 13 Todesfälle sind also Grund genug, um der gesamten Bevölkerung Kärntens – gut 560.000 plus Saisongäste – mit einer neuerlichen, sit venia verbo, idiotischen Maskenpflicht zu drohen. Daß in rechtlichen Dingen emotionale Wertungen außer Betracht zu bleiben haben, ist grundsätzlich richtig. Bei der Schwemme unsinniger, widersprüchlicher und verfassungswidriger Vorschriften ist aber keine Zurückhaltung mehr geboten. Machen Sie sich selbst ein Bild:
Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Villach Land für die berüchtigte Virenschleuder Velden und die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt für die gefürchtete Infektionshochburg am Klopeinersee bringen eine neue lokale Maskenpflicht. Wo andere umschreiben, daß das Betreten nur mit MUNAMS (Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung) zulässig ist, wird endlich offen ausgesprochen, daß hier tatsächlich ein bedingtes Betretungsverbot vorliegt, welchen Bann man nur mit Mundschutz zu brechen wagen darf. Maskenpflicht gilt, natürlich, nur im Freien, denn logischerweise kommt das Virus tückischerweise nur an der frischen Luft daher, aber nicht im Lokal, wo der Maskenzwang nämlich nicht gilt.
Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg:
Mangels Tourismus, aber weil man auch sein Scherflein beitragen möchte, werden sicherheitshalber drei Innenstadtbereiche, per Luftbild auf den Meter genau abgezirkelt, zur Maskenzone, aber „nur freitags von 21.00 Uhr bis samstags 02.00 Uhr und samstags von 21.00 Uhr bis sonntags 02.00 Uhr“, denn auch ein Virus hat schließlich seine Geschäftszeiten. (Wenigstens der arbeitet an Wochenenden.)
Die Verordnung der „Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee“ (vormals Langtitel: Stadt Klagenfurt), wo schon in der Erstfassung des § 1 der dritte von vier Absätzen fehlt – qualitative Legistik ist Trumpf – verbietet es dem Unmaskierten, die Marktplätze zu betreten. Man muß Corona eben dort sichtbar machen, wo sich die Leute tummeln.
Zu den juristischen Feinheiten:
Die „Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Einhebung von Geldstrafen mit Organstrafverfügung nach dem Epidemiegesetz 1950 und dem COVID-19-Maßnahmengesetz“ sieht folgende Strafbeträge vor:
– für das Fehlen einer den Mund- und Nasenbereich gut abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung € 25,00
– in Bezug auf andere Übertretungen € 50,00
Die nun in Kärnten erlassenen Verordnungen sehen hingegen für Verwaltungsübertretungen (d.h. das Fehlen eines Mundschutzes) eine Geldstrafe von bis zu € 3.600,00 vor. (Ein Trinkgeld angesichts der staatlichen Almosen, die an jene ausgeschüttet wurden, denen der Staat mit einem „Lockdown“ das Geldverdienen verboten hat.)
Daher die Frage an das Publikum, denn der Jurist bleibt rat- und fassungslos: Wie überbrückt man diese Widersprüche, die größer sind als das infantile Bild eines Babyelefanten?
Die sogenannte COVID-19-Lockerungsverordnung sieht übrigens vor:
§ 11a. Im Rahmen der Mitwirkung nach § 2a des COVID-19-Maßnahmengesetzes und § 28a des Epidemiegesetzes 1950 haben die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes von Maßnahmen gegen Personen, die gegen eine Verhaltens- oder Unterlassungspflicht nach dieser Verordnung verstoßen, abzusehen, wenn der gesetzmäßige Zustand durch gelindere Mittel hergestellt werden kann oder diese Maßnahmen nicht verhältnismäßig wären. Die Entscheidung, ob von einer Maßnahme gemäß dem ersten Satz abzusehen ist, ist auf Grundlage der epidemiologische Gefahrensituation im Zusammenhang mit COVID-19, insbesondere anhand von den örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden zur Verfügung gestellten Informationen, zu treffen.
Na, das schau ich mir an!
Ihr
Michael Seeber
17. Juli 2020
PS: Wenn Sie schon lange nicht mehr über angewandte Rechtsbeugung gelesen haben, greifen Sie zu einer ehemaligen Qualitätszeitung:
https://kurier.at/politik/inland/kurz-kleinwalsertal-besuch-anfragebeantwortung-aergert-die-neos/400971506
Im Zweifelsfall Familienverband. Merken Sie sich diese Ausrede gut, Sie könnten sie brauchen.