{"id":909,"date":"2017-04-20T08:16:50","date_gmt":"2017-04-20T07:16:50","guid":{"rendered":"http:\/\/www.seeber-lawconsult.at\/?p=909"},"modified":"2017-04-19T16:17:51","modified_gmt":"2017-04-19T15:17:51","slug":"vorsicht-bei-online-immobilienbewertungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.seeber-lawconsult.at\/?p=909","title":{"rendered":"Vorsicht bei Online-Immobilienbewertungen."},"content":{"rendered":"<p>Wer mit dem Gedanken spielt, sein Haus oder seine Wohnung zu verkaufen, wird zun\u00e4chst\u00a0einen markttauglichen Verkaufspreis herausfinden wollen. Die sicherste &#8211; aber auch kostspieligste &#8211; Methode ist es, ein Gutachten bei einem gerichtlich beeideten Immobiliensachverst\u00e4ndigen in Auftrag zu geben. Wesentlich g\u00fcnstiger &#8211; zumindest auf den ersten Blick &#8211; sind die im Internet auffindbaren Angebote zur &#8222;Online-Immobilienbewertung&#8220;.<\/p>\n<p>Aus gegebenem Anla\u00df m\u00f6chten wir unseren Klienten raten, die Ergebnisse solcher Bewertungen <strong>mit gebotener Vorsicht<\/strong> zu genie\u00dfen. Eine solche uns vorliegende Online-Bewertung enth\u00e4lt gleich Eingangs den vielsagenden Hinweis:\u00a0<em>&#8222;Diese Bewertung kann ein detailliertes gesetzliches Gutachten nicht ersetzen und dient zur Information des Richtwertes Ihrer Immobilie.&#8220;\u00a0<\/em>Abgesehen von ungenauen Formulierungen (was z.B. ist ein &#8222;gesetzliches Gutachten&#8220;?) zeigt\u00a0dieser Hinweis bereits die Problematik auf, da\u00df hier trotz aller Berechnungen eben nur ein <em>Richtwert<\/em> ermittelt wird.<\/p>\n<p>Und selbst einem Richtwert k\u00f6nnen immer noch <strong>falsche Berechnungen<\/strong> zugrunde liegen, wie ein uns vorliegendes Beispiel zeigt: hier\u00a0sollte der Marktwert eines stark bauf\u00e4lligen Hauses samt Grundst\u00fcck ermittelt werden. In der Bewertung wurde einerseits ein Abschlag f\u00fcr den schlechten baulichen Zustand des Hauses abgezogen, zugleich aber auch die angenommenen Abbruchkosten. Mit anderen Worten: f\u00fcr ein abbruchreifes Haus wurden der schlechte Zustand <em><strong>und<\/strong> <\/em>der Abbruch berechnet. Richtigerweise\u00a0kann aber nur entweder der Bauzustand (unter der Annahme, das Haus bestehen zu lassen) <strong><em>oder<\/em> <\/strong>die Abbruchkosten in der Berechnung ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n<p>H\u00e4tte sich der Hausbesitzer im gegebenen Fall auf die\u00a0&#8222;Online-Immobilienbewertung&#8220; verlassen, h\u00e4tte er durch diesen Denkfehler der &#8222;Online-Gutachter&#8220; den Verkaufspreis\u00a0um zumindest \u20ac 20.000,- zu niedrig angesetzt &#8211; ein betr\u00e4chtlicher\u00a0Verlust, den ihm der &#8222;Online-Gutachter&#8220; unter Verweis auf den oben zitierten Warnhinweis wohl kaum ohne weiteres ersetzt h\u00e4tte.<\/p>\n<p>Auch wenn eine &#8222;Online-Immobilienbewertung&#8220; billig sein sollte, so ist sie bei solchen groben Schnitzern ihr Geld nicht wert. Es empfiehlt sich beim Hausverkauf in jedem Fall die R\u00fccksprache z.B. mit einem Rechtsanwalt, der seine berufliche Erfahrung insbesondere bei Liegenschaftstransaktionen einbringen kann.<br \/>\nStand: April 2017<br \/>\nMS<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer mit dem Gedanken spielt, sein Haus oder seine Wohnung zu verkaufen, wird zun\u00e4chst\u00a0einen markttauglichen Verkaufspreis herausfinden wollen. Die sicherste &#8211; aber auch kostspieligste &#8211; Methode ist es, ein Gutachten bei einem gerichtlich beeideten Immobiliensachverst\u00e4ndigen in Auftrag zu geben. Wesentlich g\u00fcnstiger &#8211; zumindest auf den ersten Blick &#8211; sind die im Internet auffindbaren Angebote zur &#8222;Online-Immobilienbewertung&#8220;. Aus gegebenem Anla\u00df m\u00f6chten &#8230; <a href=\"https:\/\/www.seeber-lawconsult.at\/?p=909\" class=\"more-link\">Read More<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[2],"tags":[],"class_list":["post-909","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-informationen","no-post-thumbnail"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.seeber-lawconsult.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/909","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.seeber-lawconsult.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.seeber-lawconsult.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.seeber-lawconsult.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.seeber-lawconsult.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=909"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/www.seeber-lawconsult.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/909\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":911,"href":"https:\/\/www.seeber-lawconsult.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/909\/revisions\/911"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.seeber-lawconsult.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=909"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.seeber-lawconsult.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=909"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.seeber-lawconsult.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=909"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}