{"id":777,"date":"2016-12-13T11:37:28","date_gmt":"2016-12-13T10:37:28","guid":{"rendered":"http:\/\/www.seeber-lawconsult.at\/?p=777"},"modified":"2016-12-21T10:55:52","modified_gmt":"2016-12-21T09:55:52","slug":"akm-nichtkommerzielle-lizenz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.seeber-lawconsult.at\/?p=777","title":{"rendered":"Neu bei der AKM: Die nichtkommerzielle Lizenz"},"content":{"rendered":"<p>Die AKM hat im Herbst 2016 einige \u00c4nderungen im allgemeinen Wahrnehmungsvertrag vorgenommen, die durch eine Novelle des Verwertungsgesellschaftengesetzes\u00a0(VerwGesG) notwendig wurden. (Das VerwGesGist die rechtliche Grundlage f\u00fcr Gesellschaften wie AKM, AUME, Literar-Mechana, LSG und andere.)<\/p>\n<p>Infolge dieser Gesetzes\u00e4nderung hat die AKM nun auch eine Regelung f\u00fcr sogenannte <strong>nichtkommerzielle Lizenzen<\/strong> getroffen. Hintergrund ist, da\u00df\u00a0AKM-Mitglieder (d.h. die Bezugsberechtigten) der AKM mit dem Wahrnehmungsvertrag faktisch s\u00e4mtliche Werknutzungen (Auff\u00fchrung, Sendung, Zurverf\u00fcgungstellung usw.) einr\u00e4umen. Dieser Wahrnehmungsvertrag umfa\u00dft an sich sowohl\u00a0kommerzielle und nichtkommerzielle Nutzung. Die neue Regelung sieht vor, da\u00df AKM-Mitglieder ihre Werke zur <strong>kostenlosen,\u00a0nichtkommerziellen Nutzung<\/strong> freigeben k\u00f6nnen. Es steht ihnen dabei frei, diese Freigabe nur gegen\u00fcber bestimmten Personen zu erkl\u00e4ren, auf bestimmte Zeit oder auf Dauer. Ganz unb\u00fcrokratisch gibt es die AKM dabei aber nicht. Auch wenn die AKM f\u00fcr nichtkommerzielle Nutzungen kein Entgelt verlangt, so ist es doch zumindest Position der AKM, da\u00df diese Nutzung beantragt werden mu\u00df und die AKM eine entsprechende Lizenz erteilt. <a href=\"http:\/\/www.akm.at\/wp-content\/uploads\/2016\/10\/Bedingungen-und-Regeln_NK-Lizenzen_AKM.pdf\" target=\"_blank\">Hier finden Sie<\/a> die Informationen der AKM dazu.<\/p>\n<p>So kundenfreundlich diese Einrichtung von kostenlosen Lizenzen f\u00fcr nichtkommerzielle Nutzung klingt, so wenig d\u00fcrfte diese neue Einrichtung Praxisbedeutung haben. Zun\u00e4chst stellt sich die Frage: <strong>Was ist eine nichtkommerzielle Nutzung?<\/strong> Bei \u00f6ffentlichen Veranstaltungen mit Musik wird man kaum eine nichtkommerzielle Nutzung vorfinden, selbst dann nicht, wenn f\u00fcr eine Konzertveranstaltung kein Eintrittsentgelt verlangt wird. Wenn z.B. bei einem Konzert zwar kein Eintritt verlangt, aber Ausschank betrieben wird oder auf andere Weise Gewinn erzielt werden soll, dann liegt <em>keine<\/em> nichtkommerzielle Nutzung mehr vor. Selbst wenn kein Gewinn erzielt werden soll, m\u00fc\u00dfte bei einem Konzert au\u00dferdem das <u>gesamte Programm<\/u> aus solchen Werken bestehen, f\u00fcr die eine nicht kommerzielle Lizenz ausgestellt wurde; findet sich im Programm auch nur ein einziges Werk, das nicht in diesem Sinne lizenziert wurde, f\u00fchrt dazu, da\u00df die Veranstaltung tantiemepflichtig wird.<\/p>\n<p>Als nicht kommerzielle Nutzung kommen vorallem Internetseiten in Frage, wo z.B. Bands ihre Demos oder \u00e4hnliches kostenlos abrufbar halten. Ob es noch andere nichtkommerzielle Nutzungen gibt, die in der Praxis von gr\u00f6\u00dferer Bedeutung sind, wird sich zeigen.<\/p>\n<p><strong>Zu beachten ist<\/strong>: Zur Erteilung einer nichtkommerziellen Lizenz m\u00fcssen jedenfalls <strong>alle Urheber <\/strong>eines Werkes zustimmen. Hat ein Werk also mehrere Urheber, so gen\u00fcgt es nat\u00fcrlich nicht, wenn nur einer von ihnen die nichtkommerzielle Nutzung erlaubt. Wo Bearbeitungen, Arrangements, Remixes etc. von fremden\u00a0Werken verwendet werden sollen, mu\u00df\u00a0also auch die Zustimmung der Original-Urheber oder Original-Verlage zur nichtkommerziellen Nutzung vorliegen. Da\u00df eine solche Genehmigung eingeholt werden kann, ist zwar nicht v\u00f6llig unm\u00f6glich, jedoch sicher mit einigem Aufwand verbunden.<\/p>\n<p>Festzuhalten ist, da\u00df bisher jede Nutzung von Musikwerken auf Internetseiten grunds\u00e4tzlich genehmigungspflichtig gewesen ist (auch wenn sie nichtkommerziell war).<\/p>\n<p>Nutzungen von Musik auf Plattformen wie <strong>youtube<\/strong> ist \u2013 da hier Werbeeinnahmen lukriert werden \u2013 sicherlich als <strong>kommerziell<\/strong> anzusehen; in solchen F\u00e4llen ist der Seitenbetreiber als derjenige anzusehen, der die Genehmigung f\u00fcr eine solche Musiknutzung zu beschaffen und Tantiemen zu bezahlen hat. Da die Betreiber solcher Seiten aber ihren Firmensitz meist im Ausland haben und dadurch nicht direkt greifbar sind, verzichten die Urheberrechtsgesellschaften \u2013 nat\u00fcrlich zum Nachteil ihrer Mitglieder \u2013 m\u00f6glicherweise auf die Geltendmachung von den eigentlich bestehenden Anspr\u00fcchen auf Tantiemen. Inwieweit die Urheber in Deutschland aufgrund des Vertrages zwischen GEMA und <strong>youtube\u00a0<\/strong>nun h\u00f6here Eink\u00fcnfte haben, ist bisher nicht bekannt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die AKM hat im Herbst 2016 einige \u00c4nderungen im allgemeinen Wahrnehmungsvertrag vorgenommen, die durch eine Novelle des Verwertungsgesellschaftengesetzes\u00a0(VerwGesG) notwendig wurden. (Das VerwGesGist die rechtliche Grundlage f\u00fcr Gesellschaften wie AKM, AUME, Literar-Mechana, LSG und andere.) Infolge dieser Gesetzes\u00e4nderung hat die AKM nun auch eine Regelung f\u00fcr sogenannte nichtkommerzielle Lizenzen getroffen. Hintergrund ist, da\u00df\u00a0AKM-Mitglieder (d.h. die Bezugsberechtigten) der AKM mit dem Wahrnehmungsvertrag &#8230; <a href=\"https:\/\/www.seeber-lawconsult.at\/?p=777\" class=\"more-link\">Read More<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[2],"tags":[44,47,51,49,45,50,48,46],"class_list":["post-777","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-informationen","tag-akm","tag-auffuehrungsbewilligung","tag-demoaufnahme","tag-internet","tag-kostenlos","tag-musikdemo","tag-musiknutzung","tag-tantiemefrei","no-post-thumbnail"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.seeber-lawconsult.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/777","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.seeber-lawconsult.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.seeber-lawconsult.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.seeber-lawconsult.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.seeber-lawconsult.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=777"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/www.seeber-lawconsult.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/777\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":779,"href":"https:\/\/www.seeber-lawconsult.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/777\/revisions\/779"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.seeber-lawconsult.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=777"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.seeber-lawconsult.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=777"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.seeber-lawconsult.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=777"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}