{"id":749,"date":"2016-12-07T14:05:20","date_gmt":"2016-12-07T13:05:20","guid":{"rendered":"http:\/\/www.seeber-lawconsult.at\/?p=749"},"modified":"2016-12-21T10:56:26","modified_gmt":"2016-12-21T09:56:26","slug":"erbrecht-besserstellung-lebensgefaehrten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.seeber-lawconsult.at\/?p=749","title":{"rendered":"Neues Erbrecht \u2013 Besserstellung der Lebensgef\u00e4hrten?"},"content":{"rendered":"<p>Mit 01.01.2017 sind die Bestimmungen der <strong>Erbrechtsnovelle <\/strong>in Kraft, mit der einige Bestimmungen des ABGB zum Erbrecht modernisiert werden. Wie in den Medien schon im Vorfeld kolportiert, f\u00fchrt die Novelle des Erbrechts und auch den Lebensgef\u00e4hrten als Erbberechtigten ein. Aber Vorsicht: Damit ist der <strong>Lebensgef\u00e4hrte noch lange nicht einem Ehepartner gleichgestellt!<\/strong><\/p>\n<p>Wie Statistiken zeigen, leben Herr und Frau \u00d6sterreicher immer h\u00e4ufiger anstatt in einer Ehe in einer langj\u00e4hrigen Lebensgemeinschaft (warum nicht gleich heiraten?). Dieser Tatsache hat der Gesetzgeber mit der Erbrechtsnovelle nun scheinbar Rechnung getragen. Scheinbar deshalb, da der Lebensgef\u00e4hrte damit noch lange nicht zum Kreis der n\u00e4chsten Erben des Verstorbenen geh\u00f6rt. Die <strong>bisherige<\/strong> gesetzliche Regelung sah vor: Verstirbt jemand, <span style=\"text-decoration: underline;\">ohne ein Testament<\/span> zu hinterlassen, so kommt die gesetzliche Erbfolge zum Tragen, d.h. in erster Linie Kinder, Ehegatten, und hilfsweise die n\u00e4here und entferntere Verwandtschaft. Nur im Falle dessen, dass kein Testament vorliegt und auch keine Angeh\u00f6rigen im Sinne des Gesetzes mehr vorhanden sind, erbt die Staatskasse (die sich in diesem Fall \u201eDie Republik\u201c nennt); juristisch spricht man vom &#8222;Heimfallsrecht des Staates&#8220;.<br \/>\n<strong>Das \u201eneue Erbrecht\u201c<\/strong> schiebt nun sozusagen den Lebensgef\u00e4hrten vor das Heimfallsrecht ein. Mit anderen Worten: Der Lebensgef\u00e4hrte kommt in der gesetzlichen Erbfolge nur dann zum Zug, wenn niemand mehr aus dem Kreise der gesetzlichen Erben (Verwandtschaft) vorhanden ist. Und auch dann ist noch immer die Voraussetzung zu erf\u00fcllen, dass die Lebensgemeinschaft zumindest drei Jahre angedauert hat.<\/p>\n<p><strong>Fazit:<\/strong> Wer m\u00f6chte, dass (auch) der Lebensgef\u00e4hrte erben soll, kann sich nicht allein auf die Gesetzesbestimmungen des neuen Erbrechts verlassen, sondern sollte<strong> den Lebensgef\u00e4hrten nach M\u00f6glichkeit testamentarisch bedenken<\/strong>. Anwaltliche Beratung kann dabei vorteilhaft sein.<\/p>\n<p>Das seit 2017 in Geltung befindliche Erbrecht zeigt gute Ans\u00e4tze, die aber nicht v\u00f6llig zufriedenstellend umgesetzt wurden. Rechtslehre und Judikatur sind also gefordert, die offenen Fragen, die durch das neue Recht entstehen, so gut wie m\u00f6glich zu kl\u00e4ren.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit 01.01.2017 sind die Bestimmungen der Erbrechtsnovelle in Kraft, mit der einige Bestimmungen des ABGB zum Erbrecht modernisiert werden. 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