{"id":724,"date":"2016-09-09T10:16:14","date_gmt":"2016-09-09T09:16:14","guid":{"rendered":"http:\/\/www.seeber-lawconsult.at\/?p=724"},"modified":"2016-09-09T10:16:14","modified_gmt":"2016-09-09T09:16:14","slug":"internet-auktion-folgen-des-preistreibens","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.seeber-lawconsult.at\/?p=724","title":{"rendered":"Internet-Auktion: Folgen des Preistreibens"},"content":{"rendered":"<p>Eine Entscheidung aus Deutschland befa\u00dft sich mit der Frage, welche Konsequenzen es hat, wenn der Verk\u00e4ufer in einer Internet-Auktion durch ein zweites Benutzerkonto Gebote bei seinen eigenen Auktionen abgibt und damit den Preis hochtreibt.<br \/>\nIm konkreten Fall hatte ein Verk\u00e4ufer einen PKW auf einer Auktionsplattform (ebay) zum Startpreis von \u20ac 1,- eingestellt. Ein Interessent gab Gebote ab, die immer wieder von einem weiteren Interessenten gesteigert wurden &#8211; bei diesem weiteren Interessenten handelte es sich allerdings um den Verk\u00e4ufer selbst, der ein zweites Benutzerkonto er\u00f6ffnet hatte, um den Preis f\u00fcr den PKW hinaufzutreiben. Au\u00dfer dem ersten (echten) Interessenten gab nur ein weiterer echter Interessent ein ernst gemeintes Gebot ab: \u20ac 1,50<br \/>\nNach mehreren Gebotserh\u00f6hungen bekam der erste Interessent den Zuschlag f\u00fcr \u20ac 17.000,-<br \/>\nAls er die Manipulation erkannte, bek\u00e4mpfte er den Kauf \u00fcber \u20ac 17.000,-. Das Erstgericht entschied, da\u00df ein rechtswirksamer Vertrag \u00fcber diesen hohen Kaufpreis zustandegekommen war. Der BGH (Bundesgerichtshof) hingegen erkannte die preistreibenden Gebote des Verk\u00e4ufers als unbeachtlich und entschied da\u00df ein Verkauf \u00fcber \u20ac 1,50 zustandegekommen war, da dieses das einzige echte Fremdgebot war.<\/p>\n<p>Anmerkung: Diese Entscheidung nach deutschem Recht hat keine direkten Auswirkungen auf die \u00f6sterreichische Rechtslage.<br \/>\nDeutlich erkennbar ist, da\u00df der BGH hier mit seiner Entscheidung gegen die betr\u00fcgerische Preissteigerung durch Eigengebote sanktionieren wollte, indem er den Verk\u00e4ufer verpflichtete, den (wohl entsprechend wertvollen) PKW zum Schleuderpreis von \u20ac 1,50 zu verkaufen &#8211; dieses Urteil soll also unverkennbar Abschreckungswirkung haben.<br \/>\nMan h\u00e4tte sich aber auch der Meinung des Erstgerichtes anschlie\u00dfen k\u00f6nnen, da\u00df ein g\u00fcltiger Vertrag zustande gekommen war, schlie\u00dflich erkl\u00e4rte der K\u00e4ufer durch seine Gebote ja unzweifelhaft den Willen, zum Preis von \u20ac 17.000,- kaufen zu wollen; ob er durch betr\u00fcgerische Eigengebote des Verk\u00e4ufers dazu gebracht wurde, h\u00e4tte man als zweitrangig ansehen k\u00f6nnen. Allenfalls w\u00e4re es ja denkbar gewesen, das Gesch\u00e4ft anzufechten (in diesem Falle h\u00e4tte der K\u00e4ufer den PKW nicht bekommen) und den Verk\u00e4ufer wegen betr\u00fcgerischer Handlungen strafrechtlich zu verfolgen, was im Anla\u00dffall aber offenbar unterblieben ist.<\/p>\n<p>Wer bei einer Internet-Auktion entdeckt, \u00fcbervorteilt worden zu sein, sollte jedenfalls \u00fcberlegen, seine rechtlichen Anspr\u00fcche geltend zu machen. Auch Verk\u00e4ufe \u00fcber Auktionsplattformen gelten als Fernabsatz, weshalb u.a. auch entsprechende R\u00fccktrittsregelungen gelten.<\/p>\n<p>MS<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine Entscheidung aus Deutschland befa\u00dft sich mit der Frage, welche Konsequenzen es hat, wenn der Verk\u00e4ufer in einer Internet-Auktion durch ein zweites Benutzerkonto Gebote bei seinen eigenen Auktionen abgibt und damit den Preis hochtreibt. 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