{"id":633,"date":"2016-07-22T10:50:59","date_gmt":"2016-07-22T09:50:59","guid":{"rendered":"http:\/\/www.seeber-lawconsult.at\/?p=633"},"modified":"2016-09-13T09:44:40","modified_gmt":"2016-09-13T08:44:40","slug":"echte-alte-musik-hat-die-akm-anspruch-auf-programmauskunft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.seeber-lawconsult.at\/?p=633","title":{"rendered":"&#8222;Echte alte Musik&#8220; &#8211; Anspruch der AKM auf Programmauskunft?"},"content":{"rendered":"<p>Wer sich mit Musikauff\u00fchrungen befa\u00dft, dem wird die AKM ein Begriff sein: die Genossenschaft der <strong>A<\/strong>utoren, <strong>K<\/strong>omponisten und <strong>M<\/strong>usikverleger nimmt, auf Grundlage gesetzlicher Monopolstellung, die musikalischen Urheberrechte in \u00d6sterreich wahr, d.h. sie kassiert Tantiemen f\u00fcr \u00f6ffentliche Musikauff\u00fchrungen. Trifft dies jedoch tats\u00e4chlich f\u00fcr <em>alle <\/em>\u00f6ffentlichen Musikauff\u00fchrungen zu? Die Antwort lautet: nein, wenngleich die AKM ohne Zweifel f\u00fcr den <em>\u00fcberwiegenden<\/em> Teil \u00f6ffentlicher Musikdarbietung zust\u00e4ndig ist. Was bedeutet das im Detail?<\/p>\n<p>Urheberrechtsgesellschaften wie die AKM nehmen die Rechte der Urheber f\u00fcr <strong>gesch\u00fctzte Musik<\/strong> wahr, d.h. f\u00fcr Werke, deren Urheberrechtsschutz noch nicht abgelaufen ist. Bekanntlich ist der Urheberrechtsschutz bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers aufrecht; schaffen mehrere Urheber ein Werk (z.B. ein Textautor und ein Komponist), richtet sich die Schutzfrist nach dem letztlebenden Urheber. Daher ist auch das gesamte &#8222;aktuelle&#8220; Musikrepertoire als gesch\u00fctzt anzusehen, und das beginnt bei alten\u00a0Schlagerliedern (&#8222;Evergreens&#8220;) und geht bis zu aktuellen &#8222;Hits&#8220;. F\u00fcr dieses Repertoire also, das urheberrechtlich gesch\u00fctzt ist, ist die AKM zum Einheben eines Entgelts (Tantiemen) berechtigt.<\/p>\n<p>Aber nicht alle Musiker spielen moderne Musik. Es gibt durchaus Veranstaltungen, bei denen <em>ausschlie\u00dflich<\/em> <em>gemeinfreie<\/em> (d.h. nicht mehr gesch\u00fctzte) Musik gespielt wird: Brauchtumsveranstaltungen, bei denen <em>ausschlie\u00dflich<\/em> freie Volksweisen gespielt werden, Konzerte, bei denen <em>ausschlie\u00dflich<\/em> &#8222;alte Musik&#8220; zur Auff\u00fchrung gelangt, also etwa Barockmusik, Klassik, Renaissancemusik usw. im Original. (Wichtig ist, da\u00df die\u00a0gemeinfreie Musik auch nicht\u00a0<em>in moderner Bearbeitung<\/em> gespielt wird, da in solchen F\u00e4llen die Bearbeitung wiederum ein gesch\u00fctztes Werk darstellen w\u00fcrde! Wichtig ist auch, da\u00df im jeweiligen Konzertprogramm <em>nicht ein einziges gesch\u00fctztes Werk<\/em> vorkommt, da schon\u00a0ein einzelnes Werk aus dem &#8211; gesch\u00fctzten &#8211; AKM-Repertoire die Verpflichtung ausl\u00f6st, Tantiemen zu bezahlen.)<\/p>\n<p>Wo <em>ausschlie\u00dflich freie Musik<\/em> gespielt wird, sind keine Tantiemen zu bezahlen, und es besteht auch keine Verpflichtung, eine Programmliste abzuliefern. H\u00e4ufig kommt es jedoch vor, da\u00df die AKM auch die Veranstalter solcher Auff\u00fchrungen kontaktiert und ein Programm einfordert. In diesen F\u00e4llen ein Programm abzuliefern, kann zwar als h\u00f6fliches Entgegenkommen gesehen werden, jedoch besteht hiezu keine gesetzliche Verpflichtung. Dennoch besteht die AKM manchmal auf Ausfolgung eines Programmes und verweist dabei auf Judikatur zur sogenannten &#8222;AKM-Vermutung&#8220; &#8211; diese legt die AKM so aus, da\u00df bei <em>jeder<\/em> Musikauff\u00fchrung vermutet werden kann, da\u00df AKM-Repertoire gespielt wird. Das entspricht jedoch nicht dem Inhalt und dem Hintergrund dieser Judikatur: die sogenannte AKM-Vermutung bedeutet lediglich, da\u00df dann, wenn <em>moderne<\/em> (also gesch\u00fctzte) Musik gespielt wird, diese zum AKM-Repertoire geh\u00f6rt.<\/p>\n<p>H\u00f6chstgerichtliche Judikatur zur Frage, ob die AKM einen Auskunftsanspruch bei Auff\u00fchrung freier Werke hat, gibt es noch nicht. Allerdings kann angenommen werden, da\u00df dieser Auskunftsanspruch nicht besteht &#8211; ebensowenig wie ein Anspruch auf ein Entgelt.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Frage, ob ein Werk gesch\u00fctzt ist oder nicht, brauchen lediglich die Lebensdaten der Urheber (Komponisten, Textdichter, Arrangeure) \u00fcberpr\u00fcft werden. Eine weitere Hilfestellung bietet die <a href=\"https:\/\/www.akm-aume.at\/akm-webapp\/pages\/werksuche\/sucheDefault.jsf\" target=\"_blank\">Werkrecherche der AKM\/Austro Mechana<\/a>.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Noch ein wichtiger Hinweis:\u00a0die\u00a0Zahlung eines AKM-Entgelts ist, wenn (auch) gesch\u00fctzte Musik gespielt wird,\u00a0<strong>nur bei \u00f6ffentlichen Auff\u00fchrungen<\/strong> verpflichtend.<br \/>\nEine <strong>Hochzeit<\/strong> gilt, auch bei noch so gro\u00dfem Besucherkreis, nicht als \u00f6ffentliche Veranstaltung (OGH in\u00a04Ob347\/97a), da sie nicht der Allgemeinheit zug\u00e4nglich ist; daher ist auch\u00a0kein Entgelt an die AKM zu bezahlen &#8211; ungeachtet dessen, ob gesch\u00fctzte oder gemeinfreie Musik gespielt wird.<\/p>\n<p>Dazu einige Rechtss\u00e4tze:<br \/>\n<strong>RS0109108<\/strong>:\u00a0<em>Die Zahl von 120 Hochzeitsg\u00e4sten schlie\u00dft das Vorliegen einer privaten Veranstaltung nicht aus. \u00dcblicherweise laden beide Brautleute Verwandte, Freunde, Bekannte und Berufskollegen ein. Da sich diese Personenkreise, jedenfalls zum Teil, nicht decken, setzt die Wertung der Hochzeitsfeier als private Veranstaltung entgegen der Auffassung der Kl\u00e4gerin (die AKM, Anm.) nicht voraus, da\u00df eine Person &#8222;private&#8220; Beziehungen zu insgesamt 120 Personen unterh\u00e4lt. Eine Hochzeitsfeier ist typischerweise auf einen in sich geschlossenen, nach au\u00dfen abgegrenzten Personenkreis abgestellt.<\/em><\/p>\n<p>Und hinsichtlich anderer Gasthausbesucher, die bei einer Hochzeitsmusik mitlauschen,\u00a0<strong>RS0109109<\/strong>:\u00a0<em>Eine solche Hochzeitsfeier ist auch dann keine \u00f6ffentliche Veranstaltung, wenn andere Personen die Musikauff\u00fchrungen h\u00f6ren k\u00f6nnen oder die M\u00f6glichkeit dazu haben.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em><br \/>\n<\/em>Mag. Michael Seeber, Stand 22.07.2016<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer sich mit Musikauff\u00fchrungen befa\u00dft, dem wird die AKM ein Begriff sein: die Genossenschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger nimmt, auf Grundlage gesetzlicher Monopolstellung, die musikalischen Urheberrechte in \u00d6sterreich wahr, d.h. sie kassiert Tantiemen f\u00fcr \u00f6ffentliche Musikauff\u00fchrungen. Trifft dies jedoch tats\u00e4chlich f\u00fcr alle \u00f6ffentlichen Musikauff\u00fchrungen zu? Die Antwort lautet: nein, wenngleich die AKM ohne Zweifel f\u00fcr den \u00fcberwiegenden Teil \u00f6ffentlicher &#8230; <a href=\"https:\/\/www.seeber-lawconsult.at\/?p=633\" class=\"more-link\">Read More<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[2],"tags":[],"class_list":["post-633","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-informationen","no-post-thumbnail"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.seeber-lawconsult.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/633","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.seeber-lawconsult.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.seeber-lawconsult.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.seeber-lawconsult.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.seeber-lawconsult.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=633"}],"version-history":[{"count":12,"href":"https:\/\/www.seeber-lawconsult.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/633\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":728,"href":"https:\/\/www.seeber-lawconsult.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/633\/revisions\/728"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.seeber-lawconsult.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=633"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.seeber-lawconsult.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=633"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.seeber-lawconsult.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=633"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}