{"id":625,"date":"2016-08-09T09:58:48","date_gmt":"2016-08-09T08:58:48","guid":{"rendered":"http:\/\/www.seeber-lawconsult.at\/?p=625"},"modified":"2016-08-12T09:59:37","modified_gmt":"2016-08-12T08:59:37","slug":"wann-ihr-haus-abgesperrt-ist-bestimmt-versicherung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.seeber-lawconsult.at\/?p=625","title":{"rendered":"Wann Ihr Haus abgesperrt ist, sagt die Versicherung!"},"content":{"rendered":"<p>Da\u00df die Verdienstspanne von Versicherungen darin besteht, Pr\u00e4mien zu kassieren und m\u00f6glichst wenig zu leisten &#8211; indem ein Schaden nicht als Versicherungsfall anerkannt wird &#8211; d\u00fcrfte hinl\u00e4nglich bekannt sein. Dabei scheint es auch zul\u00e4ssig zu sein, realit\u00e4tsfremde Ansichten zu vertreten.<\/p>\n<p>In der Entscheidung zu 7 Ob 76\/16a ging es um die Frage, wann eine Haust\u00fcr als <em>abgesperrt<\/em> gilt und wann nicht. Zugrunde lag eine Versicherung eines Reihenhauses auf Grundlage der Allgemeinen Bedingungen f\u00fcr Haushaltsversicherungen (ABH). Darin hie\u00df es u.a.: <em>&#8222;Wenn die Versicherungsr\u00e4umlichkeiten auch nur f\u00fcr kurze Zeit von allen Personen verlassen werden, sind sie zu versperren und Sicherungen, die vertraglich mit besonderen Bedingungen vereinbart sind, vollst\u00e4ndig anzuwenden.&#8220;<\/em> T\u00fcren m\u00fcssen demnach auch tats\u00e4chlich versperrt und auch alle anderen Sicherungsmechanismen bet\u00e4tigt werden.<\/p>\n<p>Der Streitfall ergab sich durch einen Einbruch, bei dem die T\u00e4ter durch die Haust\u00fcr eindrangen; die T\u00fcr war dabei lediglich \u201eins Schloss gefallen\u201c, jedoch nicht versperrt; es handelte sich um eine T\u00fcr, die au\u00dfen lediglich einen T\u00fcrknauf hatte und ohne Schl\u00fcssel von au\u00dfen nicht ge\u00f6ffnet werden konnte. Die Versicherung verweigerte die Schadensregulierung, da die T\u00fcr nicht auch noch versperrt war. Der OGH schlo\u00df sich dieser Rechtsmeinung schlie\u00dflich an und hielt dazu ausdr\u00fccklich fest, da\u00df es nicht gen\u00fcgt, eine Haust\u00fcr mit dem T\u00fcrknauf von au\u00dfen zuzuziehen, sondern es mu\u00df auch noch der Schlie\u00dfmechanismus bet\u00e4tigt werden.<\/p>\n<p><strong>In praxi<\/strong> ist daher anzuraten, bei Vorliegen entsprechender Versicherungsbedingungen auch solche T\u00fcren aktiv zu versperren, die man ohne Schl\u00fcssel &#8211; oder ohne Gewaltanwendung &#8211; ohnehin von au\u00dfen nicht \u00f6ffnen k\u00f6nnte (da nur ein T\u00fcrknauf vorhanden ist). Kritik an dieser Entscheidung erscheint zumindest zum Teil berechtigt. Die Versicherungsbedingungen enthalten die Obliegenheit f\u00fcr den Versicherungsnehmer, ein unbefugtes Eindringen unm\u00f6glich zu machen oder zumindest erheblich zu erschweren. Das sollte, m\u00f6chte man meinen, durch eine von au\u00dfen nicht zu \u00f6ffnende T\u00fcr bereits gegeben sein, denn auch eine T\u00fcr, die nur ins Schlo\u00df f\u00e4llt und ohne Schl\u00fcssel nur mit Gewalt ge\u00f6ffnet werden kann, sollte doch ein ausreichendes Hindernis f\u00fcr ungebetene G\u00e4ste sein. Wenn sich die Versicherung nun dahinter verschanzt, da\u00df die T\u00fcr nicht auch noch verriegelt war, so ist dies absolut praxisfern. Und wenn sich der OGH dieser Ansicht nun anschlie\u00dft, dann wohl nicht, weil er davon \u00fcberzeugt w\u00e4re, da\u00df eine ins Schlo\u00df gefallene T\u00fcr keinen ausreichenden Schutz vor Eindringlingen bietet, sondern deshalb, weil die Versicherungsbedingungen ausdr\u00fccklich vom <em>Versperren<\/em> der T\u00fcr sprechen &#8211; der OGH folgt also rein dem Wortlaut der Versicherungsbedingungen. Die Ansicht, da\u00df das Zuziehen der Haust\u00fcr &#8222;nach allgemeinem Kenntnisstand einen weit geringeren Einbruchsschutz&#8220; bietet, w\u00e4re durchaus noch zu diskutieren.<br \/>\nDa\u00df eine nach allen Regeln der Kunst versperrte T\u00fcr die Herren Einbrecher zwar etwas l\u00e4nger aufh\u00e4lt, vom Einbruch aber nicht <em>ab<\/em>h\u00e4lt, sondern nur dazu f\u00fchrt, da\u00df der mit dem Einbruch verbundene Sachschaden noch gr\u00f6\u00dfer wird, wird von der Versicherung offenbar gerne \u00fcbersehen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Da\u00df die Verdienstspanne von Versicherungen darin besteht, Pr\u00e4mien zu kassieren und m\u00f6glichst wenig zu leisten &#8211; indem ein Schaden nicht als Versicherungsfall anerkannt wird &#8211; d\u00fcrfte hinl\u00e4nglich bekannt sein. Dabei scheint es auch zul\u00e4ssig zu sein, realit\u00e4tsfremde Ansichten zu vertreten. 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