{"id":473,"date":"2016-05-23T13:34:43","date_gmt":"2016-05-23T12:34:43","guid":{"rendered":"http:\/\/www.seeber-lawconsult.at\/?p=473"},"modified":"2016-06-07T09:44:29","modified_gmt":"2016-06-07T08:44:29","slug":"vorsicht-beim-sabrieren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.seeber-lawconsult.at\/?p=473","title":{"rendered":"Vorsicht im Alltag beim Sabrieren!"},"content":{"rendered":"<p>Vorweg: oft und oft versucht der Rechtssuchende, eine abschlie\u00dfende Kl\u00e4rung einer Rechtsfrage beim Obersten Gerichtshof (OGH) zu erreichen. Und nicht selten wird dieser Antrag unter Hinweis darauf, da\u00df eine <em>Einzelfallentscheidung<\/em> vorliege, abgewiesen; schlie\u00dflich hat der OGH nur \u00fcber F\u00e4lle zu befinden, die Rechtsfragen von <em>allgemeiner Bedeutung<\/em> aufwerfen. Es bleibt Spekulation, ob die Abweisung einer Rechtsfrage als Einzelfall nicht fallweise aus Gr\u00fcnden der Arbeitsersparnis erfolgt. Beim Genu\u00df mancher OGH-Entscheidungen aber stellt sich dem Leser aber die Frage, was aus der Sicht des OGH nun ein Einzelfall ist und was eine allgemein bedeutsame Rechtsfrage. Das folgende Beispiel (7 Ob 59\/16a) bringt da kaum Erhellendes:<\/p>\n<p><strong>&#8222;Gast haftet f\u00fcr Verletzung eines Kellners beim Sabrieren.&#8220;<\/strong><br \/>\nVorweg: der Anstand bleibt gewahrt. &#8222;Sabrieren&#8220; bedeutet nur, einer Sekt- oder (wer es sich leisten m\u00f6chte) Champagnerflasche mittels S\u00e4bel (franz\u00f6sisch: Sabre) den Hals abzuschlagen. In einem Tiroler Hotel tat ein Gast eben das, genau nach vorheriger Anleitung. Ein Kellner, der neben dem sabrierenden Gast kniete, wurde dabei durch einen Glassplitter an der Hand verletzt. Der Proze\u00df um Schadenersatz wurde durch alle Instanzen gespielt &#8211; bis vor OGH, der sich dieser gewichtigen Causa annahm (.d.h. darin keine Einzelfallentscheidung sah!).<br \/>\nNun steht in der Sache fest, da\u00df sich ein Gast trotz vorheriger Anleitung nicht darauf verlassen darf, da\u00df beim Sabrieren niemand zu Schaden kommt. (Damit aber nicht v\u00f6llig der Eindruck entsteht, im Gegenzug k\u00f6nne sich der Kellner traumwandlerisch auf die Gefahrlosigkeit der Sache verlassen, erkannte man immerhin auf eine Verschuldensteilung im Verh\u00e4ltnis 1:1.)<br \/>\nSo haftet der Hotelgast nun (zumindest zum Teil) f\u00fcr den Schaden &#8211; f\u00fcr einen nicht beabsichtigten Schaden aus einem Jux. Denn, so lautet die Moral, was immer auch geschieht: ein Schuldiger mu\u00df gefunden werden. Da\u00df man die Klage auch h\u00e4tte abweisen und ausf\u00fchren k\u00f6nnen, da\u00df das Leben mit gewissen Risiken behaftet ist, die einfach hinzunehmen sind, w\u00e4re eine Diskussion wert &#8211; ebenso wie die Ansicht, da\u00df solche Entscheidungen (trotz Mitverschulden) alles andere lehren als Eigenverantwortung. Und schlie\u00dflich w\u00e4re es lohnend zu erforschen, warum hier eine Rechtsfrage von allgemeiner Bedeutung vorlag.<\/p>\n<p>Bleibt zum Abschlu\u00df nur der Rat: Lassen Sie sich beim Sabrieren nicht erwischen!<\/p>\n<p>Mag. Michael Seeber<br \/>\ncum grano salis<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vorweg: oft und oft versucht der Rechtssuchende, eine abschlie\u00dfende Kl\u00e4rung einer Rechtsfrage beim Obersten Gerichtshof (OGH) zu erreichen. 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