{"id":329,"date":"2015-07-11T17:21:23","date_gmt":"2015-07-11T16:21:23","guid":{"rendered":"http:\/\/www.seeber-lawconsult.at\/?p=329"},"modified":"2015-07-22T17:21:48","modified_gmt":"2015-07-22T16:21:48","slug":"musikdownloads-illegal","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.seeber-lawconsult.at\/?p=329","title":{"rendered":"Musikdownloads &#8211; illegal?"},"content":{"rendered":"<p>Jeder Musikdownload aus dem Internet <em>kann <\/em>illegal sein. Das Herunterladen von Filmen oder Musik gilt als Vervielf\u00e4ltigung, auch wenn dies digital geschieht. Das Recht der Vervielf\u00e4ltigung und der Verbreitung geh\u00f6rt zu jenen Rechten, die dem Urheber (oder in seiner Vertretung einem Verlag) zukommen. Wer also ohne Genehmigung ein Werk (Musik, Film etc.) ohne Genehmigung vervielf\u00e4ltigt, kann sich strafbar machen. Im Urheberrechtsgesetz gibt es zwar eine Ausnahme: Die Kopie zum eigenen Gebrauch. Die Idee ist recht einfach: Wer sich z. B. eine CD kauft, kann sich eine Sicherungskopie herstellen, kann die Musik auf sein Mobiltelefon oder seinen MP3-Player laden usw. Wer Musiknoten kauft, darin aber nicht zu \u00dcbungszwecken Eintragungen machen will, kann sich diese Noten kopieren. Bei diesem Recht geht man aber davon aus, dass die Kopiervorlage rechtm\u00e4\u00dfig erworben wurde. (Anders liegt der Fall, wenn die Vorlage nur \u201evor\u00fcbergehend\u201c gekauft wird, um eine Kopie zu ziehen und die Vorlage dann weiterzuverkaufen.)<br \/>\nGibt es keine rechtm\u00e4\u00dfig erworbene Vorlage, scheidet auch die \u201eKopie zum eigenen Gebrauch\u201c aus. So die herrschende Rechtsmeinung. Wurde die Kopiervorlage also bereits widerrechtlich ins Internet gestellt, so kann man auch hievon keine rechtsm\u00e4\u00dfige Kopie zum eigenen Gebrauch machen, womit der Download von (illegal) zur Verf\u00fcgung gestellten Inhalten (Musik, Film) in den meisten F\u00e4llen rechtswidrig ist. Es ist davon auszugehen, dass der Gro\u00dfteil der Inhalte auf Plattformen wie YouTube etc. illegal, d. h. ohne Genehmigung durch die Rechteinhaber, zur Verf\u00fcgung gestellt werden, weshalb auch die Kopien von solchen Inhalten rechtswidrig sind. Nur die wenigsten Inhalte werden tats\u00e4chlich mit einer \u201eCreative Commons License\u201c zur Verf\u00fcgung gestellt (wie es z. B. auf Wikipedia der Fall ist). Was das sogenannte Teilen von Musik und Filmen in den \u201esozialen\u201c Netzwerken betrifft, d. h. durch Verlinkung solcher Inhalte, so gibt es derzeit noch keine einheitliche Rechtsmeinung hiezu. Das Aufnehmen von Radio- oder Fernsehsendungen ist als \u201eKopie zum eigenen Gebrauch\u201c durchaus erlaubt, da n\u00e4mlich die Quelle (die Sendung) rechtm\u00e4\u00dfig erfolgt; die Weitergabe von solchen Kopien oder die Zurverf\u00fcgungstellung im Internet hingegen ist nicht gestattet. F\u00fcr die Beurteilung, welche Inhalte Sie im Bedarfsfalle verwenden d\u00fcrfen oder nicht, stehen wir Ihnen als Rechtsanwalt gerne zur Verf\u00fcgung. Nat\u00fcrlich auch dann, wenn Ihre eigenen Inhalte, Ihre eigenen Werke von anderen ohne Genehmigung verwendet werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Jeder Musikdownload aus dem Internet kann illegal sein. Das Herunterladen von Filmen oder Musik gilt als Vervielf\u00e4ltigung, auch wenn dies digital geschieht. Das Recht der Vervielf\u00e4ltigung und der Verbreitung geh\u00f6rt zu jenen Rechten, die dem Urheber (oder in seiner Vertretung einem Verlag) zukommen. Wer also ohne Genehmigung ein Werk (Musik, Film etc.) ohne Genehmigung vervielf\u00e4ltigt, kann sich strafbar machen. 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