{"id":1419,"date":"2021-01-20T18:45:20","date_gmt":"2021-01-20T17:45:20","guid":{"rendered":"https:\/\/www.seeber-lawconsult.at\/?p=1419"},"modified":"2022-04-22T14:27:18","modified_gmt":"2022-04-22T13:27:18","slug":"corona-schein-antworten-des-ministeriums","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.seeber-lawconsult.at\/?p=1419","title":{"rendered":"Corona: Schein-Antworten des Ministeriums."},"content":{"rendered":"\n<p>&#8222;Mir scheint, ich hab dem Kafka doch Unrecht getan&#8220;, wird ein politischer H\u00e4ftling in Torbergs &#8222;Tante Jolesch&#8220; zitiert. Wie in Kafkas verschlungenen Erz\u00e4hlungen kommt man sich auch in Corona-Zeiten vor. Folgende Anfrage erging an das Gesundheitsministerium:<\/p>\n\n\n\n<p>&#8222;<em>Sehr geehrte Damen und Herren!<br>Ich setze die Rechtssprechung des Verfassungsgerichtshofes zu diversen COVID19-Verordnungen als bekannt voraus und fasse hier nur so viel zusammen, da\u00df diese Verordnungen ohne jede inhaltliche \u00dcberpr\u00fcfung bereits deshalb aufgehoben wurden, da seitens des hier adressierten Ministeriums keine ausreichende oder \u00fcberhaupt keine Begr\u00fcndung f\u00fcr die erlassenen Verordnungen oder Teile davon vorgelegt wurde.<br><br>Ich vertrete eine Reihe von Klienten, die in verschiedener Hinsicht von den diversen COVID19-Verordnungen sowie von den \u00c4nderungen des Epidemiegesetzes 1950 direkt betroffen sind. Eine Schilderung der einzelnen Sachverhalte kann vorl\u00e4ufig unterbleiben.<br><br>Ich darf Sie daher aus berechtigtem Interesse h\u00f6flich ersuchen, mir die Verordnungsakten zu nachstehenden Verordnungen bzw. einzelnen Bestimmungen hieraus in Kopie zukommen zu lassen:<br>COVID-19-Ma\u00dfnahmenverordnung, Fassung BGBl. II Nr. 463\/2020<br>COVID-19-Notma\u00dfnahmenverordnung, Fassung BGBl. II Nr. 528\/2020<br>2. COVID-19-Notma\u00dfnahmenverordnung, Fassung BGBl. II Nr. 17\/2021<br><br>Aufgrund der direkten Betroffenheit meiner Mandanten von den genannten Verordnungen und aufgrund der Tatsache, da\u00df nunmehr schon der dritte sogenannte Lockdown verordnet und zwischenzeitig mehrmals verl\u00e4ngert wurde, ist das adressierte Ministerium verpflichtet, gegen\u00fcber dem Normunterworfenen die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der erlassenen Verordnungen nachzuweisen und weise ich bereits jetzt darauf hin, da\u00df Informationsbrosch\u00fcren, Presseaussendungen und Mitteilungen bei Pressekonferenzen nicht dem Rechtsbestand angeh\u00f6ren und die Begr\u00fcndung einer \u2013 zumal verschiedene Grundrechte einschr\u00e4nkende \u2013 Verordnung selbstredend nicht ersetzen.<br><br>Ferner liegt mir ein Schreiben einer K\u00e4rntner Gemeindeverwaltung vor, mit dem Gemeindemitarbeiter angewiesen werden, alle Todesf\u00e4lle, die innerhalb einer Frist von 28 Tagen nach einem positiven COVID19-Test eintreten, ungeachtet der tats\u00e4chlichen Todesursache als COVID19-Todesf\u00e4lle zu verzeichnen sind. Dies k\u00f6nnte z.B. aber auch dazu f\u00fchren, da\u00df ein Verkehrstoter Eingang in die COVID19-Statistik findet, was von den verantwortlichen Stellen wohl nicht gewollt sein kann.<br><br>Auch wenn sich dieses Schreiben auf eine Weisung der Landessanit\u00e4tsdirektion bezieht, ist nicht anzunehmen, da\u00df hier eine singul\u00e4re Weisung einer Landesverwaltung vorliegt. Sie wollen mir daher Auskunft dar\u00fcber erteilen, ob diesem Vorgehen eine Empfehlung oder eine Weisung des adressierten Ministeriums zugrunde liegt und, falls dies zutrifft, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage dies erfolgt.&#8220;<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Hier die Schein-Antwort (20.01.2021):<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><em>&#8222;Sehr geehrter Herr Mag. Seeber,<br>zu den von Ihnen geforderten Begr\u00fcndungen d\u00fcrfen wir Sie auf die Website des Sozialministeriums verweisen, auf welcher ua. die rechtlichen Begr\u00fcndungen zur 3. COVID-19-SchuMaV sowie zur 2. COVID-19-NotMV (inkl. Novelle) zu finden sind: <a href=\"https:\/\/www.sozialministerium.at\/Informationen-zum-Coronavirus\/Coronavirus---Rechtliches.html\">https:\/\/www.sozialministerium.at\/Informationen-zum-Coronavirus\/Coronavirus&#8212;Rechtliches.html<\/a><br><br>Zu einer dar\u00fcber hinausgehenden Gew\u00e4hrung von Einsicht in interne Akten ist das BMSGPK nicht verpflichtet. Wir d\u00fcrfen aber klarstellen, dass wir die Judikatur des VfGH in unseren legistischen Prozessen ber\u00fccksichtigen.<br><br>Zu Ihrer Frage bzgl COVID-19-Toten darf auf die Definition der AGES hingewiesen werden:<br>\u201eDefinition \u201eVerstorben\u201c: COVID19 Tod ist definiert \u2013 f\u00fcr Surveillance-Absichten \u2013 als ein laborbest\u00e4tigter Fall von COVID19 mit Ausgang Tod, wobei zwischen Status \u201eErkrankung\u201c und Status \u201eTod\u201c der Status \u201eGenesen\/Geheilt NICHT vorgelegen hat.\u201c Siehe hierzu <a href=\"https:\/\/covid19-dashboard.ages.at\/basisinfo.html\">https:\/\/covid19-dashboard.ages.at\/basisinfo.html<\/a><br><strong>Hierzu sei hinzuzuf\u00fcgen, dass zwischen COVID-Toten im Sinne der Beh\u00f6rde (etwa am Dashboard der AGES) und der Erfassung von COVID als Todesursache aus medizinischer Sicht unterschieden werden muss.<\/strong><br><br>Wir hoffen, wir konnten mit den Ausf\u00fchren [sic!] behilflich sein.<br>Beste Gr\u00fc\u00dfe<br>S7&#8243;<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Abgesehen davon, da\u00df man, wenn man selbst namentlich auftritt, Anspruch auf Kenntnis des Sachbearbeiters haben sollte (und nicht von Herrn\/Frau\/Roboter &#8222;S7&#8220;) angesprochen werden sollte, ist diese Antwort die reine Chuzpe:<br>Es ist beruhigend, da\u00df <em>&#8222;wir die Judikatur des VfGH in unseren legistischen Prozessen ber\u00fccksichtigen&#8220;<\/em> &#8211; nur tut der Gesundheitsminister durch seine laufend verfassungswidrigen Verordnungen eben genau das <em>nicht<\/em>, weil mangels jedweder Begr\u00fcndung bisher eben keine \u00dcberpr\u00fcfung m\u00f6glich war, ob unsere Grundrechte t\u00e4glich <em>angemessen <\/em>und <em>verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig <\/em>beschnitten werden. <\/p>\n\n\n\n<p>Au\u00dferdem ist das Ministerium <em>&#8222;zu einer dar\u00fcber hinausgehenden Gew\u00e4hrung von Einsicht in interne Akten&#8220;<\/em> sehr wohl verpflichtet. Dies erm\u00f6glicht n\u00e4mlich das <a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/www.ris.bka.gv.at\/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;Gesetzesnummer=10000916\" target=\"_blank\">Auskunftspflichtgesetz<\/a>. Der Minister \u00fcberl\u00e4\u00dft es also wieder lieber dem Verfassungsgerichtshof, zum x. Male &#8211; und freilich erst, wenn es l\u00e4ngst zu sp\u00e4t ist &#8211; Verordnungen aufzuheben, weil sie nicht einmal begr\u00fcndet sind. (Wird fortgesetzt.)<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Erkundigen auch Sie sich bei den Beh\u00f6rden, auf welcher Grundlage Ihre Grundrechte t\u00e4glich eingeschr\u00e4nkt und verletzt werden!<\/strong> Das <a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/www.ris.bka.gv.at\/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;Gesetzesnummer=10000916\" target=\"_blank\">Auskunftspflichtgesetz <\/a>verpflichtet die Organe des Bundes, binnen l\u00e4ngstens acht Wochen Auskunft &#8222;\u00fcber Angelegenheiten ihres Wirkungsbereiches&#8220;, d.h. etwa \u00fcber die Erlassung von Verordnungen zu erteilen. Nutzen Sie dieses Recht, wenn Sie sachliche Anfragen zu Verordnungsbegr\u00fcndungen und anderen sachbezogenen Angelegenheiten haben. (Auf Landesebene gibt es \u00e4hnliche Gesetze, die Land, Bezirkshauptmannschaft und Gemeinde zur Auskunft verpflichten.)<\/p>\n\n\n\n<p>MS<br>Stand: 20.01.2021<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&#8222;Mir scheint, ich hab dem Kafka doch Unrecht getan&#8220;, wird ein politischer H\u00e4ftling in Torbergs &#8222;Tante Jolesch&#8220; zitiert. Wie in Kafkas verschlungenen Erz\u00e4hlungen kommt man sich auch in Corona-Zeiten vor. 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