{"id":1323,"date":"2020-12-21T12:56:59","date_gmt":"2020-12-21T11:56:59","guid":{"rendered":"https:\/\/www.seeber-lawconsult.at\/?p=1323"},"modified":"2020-12-21T12:57:00","modified_gmt":"2020-12-21T11:57:00","slug":"kleine-schelte-vom-verfassungsgerichtshof-und-sonstiger-covid-irrsinn","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.seeber-lawconsult.at\/?p=1323","title":{"rendered":"Kleine Schelte vom Verfassungsgerichtshof und sonstiger Covid-Irrsinn."},"content":{"rendered":"\n<figure class=\"wp-block-pullquote\"><blockquote><p>Da\u00df Covid-19 f\u00fcr 99% der Bev\u00f6lkerung keine gef\u00e4hrliche Seuche ist, erkennt man schon daran, da\u00df sich damit mehr Juristen befassen m\u00fcssen als \u00c4rzte.<\/p><\/blockquote><\/figure>\n\n\n\n<p>Um die Republik noch einmal vor der sicheren Pleite zu bewahren, fand der Verfassungsgerichtshof (VfGH) nichts dabei zu beanstanden, da\u00df die Regierung durch Betriebsschlie\u00dfungen in bewu\u00dfter Umgehung des Epidemiegesetzes Unternehmer ruiniert bzw. de facto enteignet, indem sie ihnen \u00fcber Wochen das Geldverdienen verbot (und nun, einmal auf den Geschmack gekommen, wiederhin verbietet). Wenn <em>das <\/em>nicht verfassungswidrig ist, was dann, m\u00f6chte man sich fragen, und so reiht sich auch diese <a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/www.vfgh.gv.at\/medien\/Covid_Entschaedigungen_Betretungsverbot.de.php\" target=\"_blank\">Entscheidung<\/a> in eine lange Reihe fiskalischer, d.h. der Staatskasse dienlicher Judikate. F\u00fcr unsere Politik, die nichts vom Wirtschaften, aber sehr viel vom Herunterwirtschaften versteht, gibt es nur ein bi\u00dfchen Schelte, n\u00e4mlich da\u00df die auf Covid19 gegr\u00fcndeten Betretungsverbote und Gr\u00f6\u00dfenbeschr\u00e4nkungen von Kundenbereichen unter gewissen Voraussetzungen vielleicht doch <em>ein wenig<\/em> au\u00dferhalb der Verfassung waren. Die faktische Enteignung durch Betriebsschlie\u00dfungen aber ist verfassungskonform, weil sie in ein Almosensystem &#8222;eingebettet&#8220; ist. Merke: Der Staat <em>darf <\/em>Unternehmer in den Ruin treiben und zu Bittstellern machen. Wegen gro\u00dfen Erfolges erleben wir seit dem Sp\u00e4therbst nun den zweiten &#8222;Lockdown&#8220;. (\u00dcbrigens: Wer, bitte, erfindet solche Begriffe?)<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-style-default is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\"><p>BGBl. <strong>340.<\/strong> Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 14. Juli 2020, V 411\/2020-17 &#8230; zu Recht erkannt:<br>Die Wortfolge <em>\u201e, wenn der Kundenbereich im Inneren maximal 400 m2 betr\u00e4gt\u201c <\/em>sowie der vierte Satz \u2013 <em>\u201eVer\u00e4nderungen der Gr\u00f6\u00dfe des Kundenbereichs, die nach dem 7. April 2020 vorgenommen wurden, haben bei der Ermittlung der Gr\u00f6\u00dfe des Kundenbereichs au\u00dfer Betracht zu bleiben.\u201c <\/em>\u2013 in \u00a7 2 Abs. 4 der Verordnung des Bundesministers f\u00fcr Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend vorl\u00e4ufige Ma\u00dfnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19, BGBl. II Nr. 96\/2020, idF BGBl. II Nr. 151\/2020 <strong>waren gesetzwidrig.<\/strong><\/p><\/blockquote>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-style-default is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\"><p>BGBl. <strong>351.<\/strong> Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 14. Juli 2020, V 363\/2020-25 &#8230; zu Recht erkannt:<br><strong>\u00a7 1 der Verordnung des Bundesministers f\u00fcr Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gem\u00e4\u00df \u00a7 2 Z 1 des COVID-19-Ma\u00dfnahmengesetzes, <\/strong>BGBl. II Nr. 98\/2020, \u00a7 2 der Verordnung des Bundesministers f\u00fcr Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gem\u00e4\u00df \u00a7 2 Z 1 des COVID-19-Ma\u00dfnahmengesetzes, BGBl. II Nr. 98\/2020, idF BGBl. II Nr. 108\/2020 sowie \u00a7\u00a7 4 und 6 der Verordnung des Bundesministers f\u00fcr Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gem\u00e4\u00df \u00a7 2 Z 1 des COVID-19-Ma\u00dfnahmengesetzes, BGBl. II Nr. 98\/2020, idF BGBl. II Nr. 107\/2020 <strong>waren gesetzwidrig.<\/strong><\/p><\/blockquote>\n\n\n\n<p><strong>Aber Achtung! <\/strong>Verfassungswidrig hei\u00dft nicht gleich: au\u00dfer Kraft. Der VfGH erkl\u00e4rte in einer beispiellosen Volte im Juli, da\u00df die Verordnungen erst per 31.12.2020 aufgehoben sind. Sie lesen richtig: Verfassungswidrige Bestimmungen bleiben &#8211; sogar \u00fcber ihre urspr\u00fcngliche Geltungsdauer hinaus &#8211; in Geltung. Das bedeutet: am Papier aufgehoben, aber dennoch in Kraft. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>Bester Ansporn f\u00fcr die Regierung, weiterzumachen: <\/strong>Am 12.09.2020 wurde die beliebte Lockerungsverordnung mit der 10. Novelle erneut <a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/www.ris.bka.gv.at\/Dokumente\/BgblAuth\/BGBLA_2020_II_398\/BGBLA_2020_II_398.html\" target=\"_blank\">versch\u00e4rft<\/a>. Blumengr\u00fc\u00dfe zum Jubil\u00e4um kommen zu sp\u00e4t, denn schon gut eine Woche darauf wird die Daumenschraube noch einmal angezogen (<a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/www.ris.bka.gv.at\/Dokumente\/BgblAuth\/BGBLA_2020_II_412\/BGBLA_2020_II_412.html\" target=\"_blank\">11. Novelle<\/a>). <\/p>\n\n\n\n<p>Mit viel Gef\u00fchl f\u00fcr semantische Feinheiten wurde dann die Lockerungsverordnung, die l\u00e4ngst keine <em>Lockerungen <\/em>mehr brachte, sinnf\u00e4llig in <a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/www.ris.bka.gv.at\/Dokumente\/BgblAuth\/BGBLA_2020_II_407\/BGBLA_2020_II_407.html\" target=\"_blank\">Covid19-Ma\u00dfnahmenverordnung<\/a> umbenannt. Der Etikettenschwindel war vorbei, oder: der Verordnung mit dem bisher so harmlosen Namen ward die Larve heruntergerissen und hervor kommt endlich die autorit\u00e4re Fratze. <\/p>\n\n\n\n<p><a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/www.ris.bka.gv.at\/Dokumente\/BgblAuth\/BGBLA_2020_II_427\/BGBLA_2020_II_427.html\" target=\"_blank\">Zahlen bitte! <\/a>Das Wichtigste kommt hinterdrein: f\u00fcr Abstandsunterschreitungen \u20ac 50,- und f\u00fcr f\u00fcr das Fehlen des Angstfetzens, pardon: Nasen-Mund-Schutzes \u20ac 25,- als sofortige Organstrafe. Wer damit vor das Verfassungsgericht kommen m\u00f6chte, wird die Strafe nicht bezahlen und eine Anzeige erbitten m\u00fcssen &#8211; sofern man nicht von einem ganzen Polizeikommando abgef\u00fchrt wird (geschehen Nov. 2020, Videos des r\u00fchmlich-mutigen Einsatzes im Internet). Eigentlich hei\u00dft es ja <em>&#8222;Im Rahmen der Mitwirkung nach \u00a7 6 COVID-19-MG und \u00a7 28a EpiG haben die Organe des \u00f6ffentlichen Sicherheitsdienstes von Ma\u00dfnahmen gegen Personen, die gegen eine Verhaltens- oder Unterlassungspflicht nach dieser Verordnung versto\u00dfen, abzusehen, wenn der gesetzm\u00e4\u00dfige Zustand <strong>durch gelindere Mittel <\/strong>hergestellt werden kann oder diese Ma\u00dfnahmen nicht verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig w\u00e4ren. Die Entscheidung, ob von einer Ma\u00dfnahme gem\u00e4\u00df dem ersten Satz abzusehen ist, ist auf Grundlage der epidemiologische Gefahrensituation im Zusammenhang mit COVID-19, insbesondere anhand von den \u00f6rtlich zust\u00e4ndigen Gesundheitsbeh\u00f6rden zur Verf\u00fcgung gestellten Informationen, zu treffen.<\/em> [Anmerkung: Dies ist f\u00fcr den einschreitenden Exekutivbeamten sicherlich leicht ad hoch und an Ort und Stelle zu entscheiden. Vorausgesetzt, da\u00df es nicht regnet.] <\/p>\n\n\n\n<p>Wie hier der gesetzlich vorgesehene Einsatz &#8222;gelinderer Mittel&#8220; stattfinden soll, bleibt aber eines der vielen R\u00e4tsel.<br><br>Mit <a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/www.ris.bka.gv.at\/Dokumente\/BgblAuth\/BGBLA_2020_I_103\/BGBLA_2020_I_103.html\" target=\"_blank\">Bundesgesetzblatt vom 16.09.2020<\/a> wird das Epidemiegesetz zum ersten Mal ge\u00e4ndert. Erneut versch\u00e4rfende \u00c4nderungen der Verordnungen <a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/www.ris.bka.gv.at\/Dokumente\/BgblAuth\/BGBLA_2020_II_412\/BGBLA_2020_II_412.html\" target=\"_blank\">folgen<\/a> am 24.09.2020, um am 25.09.2020 noch drastischer zu werden und gleich mehrere <a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/www.ris.bka.gv.at\/Dokumente\/BgblAuth\/BGBLA_2020_I_104\/BGBLA_2020_I_104.html\" target=\"_blank\">wesentliche Gesetze mit erneut verfassungswidrigen Inhalten<\/a> zu versehen. Die Verfassungswidrigkeit st\u00f6\u00dft nicht gleich ins Auge, aber sp\u00e4testens dann, wenn im novellierten Epidemiegesetz <strong>Anhaltungen von Personen ohne richterliche Genehmigung zul\u00e4ssig<\/strong> werden sollen (alles nat\u00fcrlich nur, &#8222;um die Gerichte zu entlasten&#8220;), liegt die Verfassungswidrigkeit klar auf der Hand. <\/p>\n\n\n\n<p>Die Vorgeschichte: der Gesetzesentwurf wurde mit sehr kurzer Begutachtungsfrist vorgelegt. Trotz praktischer Geheimhaltung durch die Medien gingen innerhalb der Frist <a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/www.parlament.gv.at\/PAKT\/VHG\/XXVII\/ME\/ME_00041\/index.shtml#tab-Stellungnahmen\" target=\"_blank\">8.280 Stellungnahmen<\/a> (Stand 28.09.2020) von B\u00fcrgern und Institutionen, darunter Verwaltungsrichter u.a.m. ein. Da dieser Gegenwind wohl irritierte, wurde <em>derselbe <\/em>Entwurf kurze Zeit darauf mit einer <em>noch <\/em>k\u00fcrzeren Frist (bis 18.09.2020) zur Stellungnahme vorgelegt. Resultat: immerhin <a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/www.parlament.gv.at\/PAKT\/VHG\/XXVII\/ME\/ME_00055\/index.shtml#tab-Stellungnahmen\" target=\"_blank\">6.671 \u00fcberwiegend ablehnende Stellungnahmen<\/a> innerhalb weniger Tage (Stand 28.09.2020). Und dennoch: die vorgelegten Gesetze wurden <strong>ohne jede \u00c4nderung <\/strong>und trotz berechtigter Einw\u00e4nde (u.a. jenem der Verfassungswidrigkeit) beschlossen, und so zeigt sich, da\u00df die M\u00f6glichkeit zur Stellungnahme nur ein Feigenblatt eines pseudodemokratischen Vorgehens war.<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.ris.bka.gv.at\/Dokumente\/BgblAuth\/BGBLA_2020_I_136\/BGBLA_2020_I_136.html\">Mit BGBl. vom <\/a><a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/www.ris.bka.gv.at\/Dokumente\/BgblAuth\/BGBLA_2020_I_136\/BGBLA_2020_I_136.html\" target=\"_blank\">18.12.2020<\/a> kommen weitere, geradezu unfa\u00dfbare \u00c4nderungen des Epidemiegesetzes hinzu (Verpflichtung zur Aufzeichnung von Kundendaten, das noch eher \u00fcberpr\u00fcfbare Wort\u00a0\u201eLabortests\u201c\u00a0wird durch ie schwammige Wortfolge\u00a0<em>\u201egeeignete Testmethoden\u201c\u00a0<\/em>ersetzt, etc.).<\/p>\n\n\n\n<p>Ein Aufschrei unserer ach so engagierten Medienwelt bleibt aus. Zu gro\u00df ist die Dankbarkeit f\u00fcr gro\u00dfz\u00fcgige zus\u00e4tzliche Pressef\u00f6rderungen, auch wenn z.B. die &#8222;Kleine Zeitung&#8220; (die sich gegen die auf ServusTV ver\u00f6ffentlichten Corona-Gegenpositionen nur mehr mit der Diffamierung als &#8222;Dosensender&#8220;, der sich unter die &#8222;Verschw\u00f6rungstheoretiker&#8220; begeben habe, zu wehren wei\u00df) ihrem Abonnentenschwund verzweifelt mit Plakatkampagnen zu steuern versucht: man appelliert an die Leserschaft, sie m\u00f6ge sich doch an den Fakten orientieren (die freilich nur in den Leitmedien zu finden sind), und auf ihre Unabh\u00e4ngigkeit (!) verweist. Es scheint, als sp\u00fcrte die <em><strong>Meinungshure <\/strong><\/em>Presse (Karl Kraus) sch\u00f6n langsam, da\u00df sich Teile ihrer Leserschaft mit berechtigtem Ekel abwenden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Impfen wird Mode. <\/strong>Zu einer Impfpflicht befragt, gab der Bundeskanzler an, da\u00df eine solche nicht kommen werde. Allerdings: die Bezirkshauptmannschaften haben immerhin schon seit 2006 nach dem Epidemiegestez die M\u00f6glichkeit, in bestimmten F\u00e4llen eine Impfung <a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/www.ris.bka.gv.at\/eli\/bgbl\/1950\/186\/P17\/NOR40079909\" target=\"_blank\">anzuordnen<\/a>. Wer garantiert, da\u00df diese derzeit nur auf Einzelf\u00e4lle anwendbare Bestimmung nicht in K\u00fcrze ausgedehnt wird?<\/p>\n\n\n\n<p>Und: Wenn tats\u00e4chlich keine Impfpflicht kommen soll, wozu dient dann ein <strong><a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/www.ris.bka.gv.at\/eli\/bgbl\/i\/2012\/111\/P24e\/NOR40226820\" target=\"_blank\">zentrales Impfregister<\/a><\/strong>? (A propos: Obwohl die Fachwelt die Existenz von Impfsch\u00e4den selten eingesteht, existiert immerhin ein <strong>Impfschadengesetz 1973<\/strong>, somit ein Gesetz \u00fcber Sch\u00e4den, die es nicht gibt. <strong>Die Republik zahlt also bereits seit Jahrzehnten Schadenersatz f\u00fcr <a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/www.ris.bka.gv.at\/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;Gesetzesnummer=10010356\" target=\"_blank\">Impfsch\u00e4den<\/a>. <\/strong>Warum haften nicht, wie es angebracht w\u00e4re, die Hersteller der Impfseren?) <\/p>\n\n\n\n<p><strong>Test gef\u00e4llig?<\/strong> 21.10.2020 &#8211; Die Presse frohlockt, da\u00df nun auch praktische \u00c4rzte Covid19-Test durchf\u00fchren d\u00fcrfen. Grundlage und Preisliste in der <em><a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/www.ris.bka.gv.at\/Dokumente\/BgblAuth\/BGBLA_2020_II_453\/BGBLA_2020_II_453.html\" target=\"_blank\">453. Verordnung [&#8230;] betreffend n\u00e4here Bestimmungen \u00fcber die Durchf\u00fchrung von COVID-19-Tests im niedergelassenen Bereich<\/a><\/em>. Leckerbissen: die G\u00fcltigkeit laut \u00a7 4:<br><em>&#8222;\u00a7\u00a04 Diese Verordnung tritt mit dem auf den Tag der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und <strong>mit dem Ende der durch die WHO ausgerufenen COVID-19-Pandemie<\/strong>, sp\u00e4testens jedoch mit Ablauf des 31.\u00a0M\u00e4rz 2021 au\u00dfer Kraft.&#8220;<\/em><br>Das Enddatum ist f\u00fcr den Laien also ganz einfach erkennbar. Wir gratulieren zu der <em>bisher <\/em>mit Abstand d\u00fcmmsten G\u00fcltigkeitsklausel der II. Republik. Nicht steigerungsf\u00e4hig? Warten Sie ab!<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Novellen, Novellen.<\/strong> 23.10.2020 &#8211; Das Gesundheitsministerium kommt an Einem Tag gleich mit zwei Novellen derselben Verordnung daher, ein neuer Hausrekord. Sollte die Undurchschaubarkeit erkl\u00e4rtes Ziel sein, so ist dies vorbildlich gelungen. Klarheit herrscht nur hier: ein Maskerl mu\u00df es sein, und es mu\u00df <strong><em>eng anliegen<\/em><\/strong> (man lese dieses <a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/www.ris.bka.gv.at\/Dokumente\/BgblAuth\/BGBLA_2020_II_456\/BGBLA_2020_II_456.html\" target=\"_blank\">legistische Kleinod<\/a>),<em> <\/em>jede andere Vorrichtung ist unzul\u00e4ssig. Und die bisherige Glaubhaftmachung einer Ausnahme von der Maskenpflicht wird durch den Nachweis einer \u00e4rztlichen Befreiung ersetzt. Problematisch ist dabei nur, da\u00df \u00c4rzte, die solche Atteste ausstellen, Gefahr laufen, ihre Zulassung zu verlieren. Aber der B\u00fcrger hat ja noch gewisse Freiheiten: Will er keine Maske tragen, kann er ja &#8230; zuhause bleiben &#8211; Problem gel\u00f6st. Mediale Kritik? Keine.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Die Ma\u00dfnahmenverordnung ist tot! <\/strong>01.11.2020 &#8211; Alles neu! Die &#8222;COVID-19-Schutzma\u00dfnahmenverordnung \u2013 COVID-19-SchuMaV&#8220; wird verlautbart. Der D\u00e9j\u00e0-Vu-Effekt: die neue Verordnung ist gro\u00dfteils inhaltsgleich mit der Verordnung von Anfang M\u00e4rz mit ihren (siehe oben) verfassungswidrigen Ausgangsverboten. Diese SchuMaV ersetzt nun die Covid-19-Ma\u00dfnahmenverordnung &#8211; aber, keine Sorge, nur vorl\u00e4ufig. Wer jetzt noch nicht lacht, lese die Bestimmung zur Geltungsdauer:<br><em>&#8222;Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die COVID-19-Ma\u00dfnahmenverordnung &#8230; au\u00dfer Kraft. Sie tritt mit dem Au\u00dferkrafttreten dieser Verordnung wieder in Kraft und zwar in jener Fassung, die sie, <strong>w\u00e4re sie nicht au\u00dfer Kraft getreten<\/strong>, mit 7. November 2020 auf Grund ihrer letzten \u00c4nderung durch die Verordnung BGBl. II Nr. 456\/2020 erlangt <strong>h\u00e4tte<\/strong>.&#8220;<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Wenn das nicht eine f\u00fcr jedermann verst\u00e4ndliche Gesetzgebung ist, was dann?  <\/p>\n\n\n\n<p>Um unsinnige Fragen zur Geltungsdauer zu vermeiden, ist man nun mit der <strong>3. COVID-19-Schutzma\u00dfnahmenverordnung<\/strong> konsequenter:<br><em>\u00a7&nbsp;20. (1) Diese Verordnung tritt mit 17.&nbsp;Dezember 2020 in Kraft.&nbsp;<\/em><br>Von einem Au\u00dferkrafttreten wird gar nicht mehr gesprochen.<\/p>\n\n\n\n<p>Und weil auch hier der Humor nicht fehlen darf, ein Auszug aus dem gem\u00fctvollen \u00a7 12:<br><em>Als <strong>Freizeiteinrichtungen <\/strong>gelten &#8230; insbesondere [&#8230;]<br>5. Schaubergwerke,<br><strong>6. Einrichtungen zur Aus\u00fcbung der Prostitution, <br>7. Indoorspielpl\u00e4tze<\/strong> [&#8230;]<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Und ferner:<br><em>&#8222;Abweichend von \u00a7 13 Abs. 3 Z 10 sind Zusammenk\u00fcnfte von <strong>nicht mehr als zehn Personen<\/strong> zul\u00e4ssig, wobei diese <strong>aus h\u00f6chstens zehn verschiedenen Haushalten<\/strong> stammen d\u00fcrfen.&#8220;<\/em><br>Im Falle des Zusammentreffens von zehn Personen aus zw\u00f6lf Haushalten gilt &#8211; an ungeraden Tagen &#8211; der Querverweis auf die Zw\u00f6lf Tafeln am Forum Romanum, demzufolge eine Geldbu\u00dfe in H\u00f6he eines Jahreszw\u00f6lftels eines Haushaltsgeldes aus einem der beteiligten Haushalte einzuheben ist. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>Noch eine Anekdote.<\/strong> Vor einigen Wochen versagte das Smartphone eines Klienten. Der Netzbetreiber konnte nur durch Installation eines Updates weiterhelfen. Gut versteckt in den zugeh\u00f6rigen AGB fand sich der Hinweis, da\u00df mit Installation dieses Updates auch die Zustimmung zu einer <strong>Tracking-App<\/strong> verbunden ist &#8211; Widerspruch nicht vorgesehen. So geht es in kleinen, wohlgeplanten Schritten immer weiter.<\/p>\n\n\n\n<p>MS<br>18.12.2020<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><strong>KLEINE FALLSAMMLUNG:<br><\/strong>Dem Verfasser wurden zwei F\u00e4lle berichtet, in denen Patienten mit Grippesyndromen um einen Arzttermin oder einen \u00e4rztlichen Hausbesuch ersuchten. Unter Hinweis darauf, da\u00df hier Covid19 vorliegen k\u00f6nnte, wird ihnen beides verwehrt. (Oktober\/November 2020)<\/p>\n\n\n\n<p>Einem bereits im Sterben liegender Pensionist, in einem Heim untergebracht (er ist weder an Covid erkrankt noch infiziert), wird der Besuch durch Verwandte verweigert. Als Begr\u00fcndung werden Corona-Infektionsschutzma\u00dfnahmen angegeben. (Dez. 2020)<\/p>\n\n\n\n<p>Ein \u00fcber achtzigj\u00e4hriger Patient soll in station\u00e4re Behandlung gehen. Nach einst\u00fcndiger Anfahrt hat der Patient noch eine Stunde im Krankenwagen zu warten, bevor er in das Krankenhaus vorgelassen wird. Nach einigen Tagen wird er in h\u00e4usliche Pflege entlassen, da er positiv auf Covid19 getestet wurde; die Infektion d\u00fcrfte im Krankenhaus erfolgt sein. (Nov. 2020)<\/p>\n\n\n\n<p>Einer achtzigj\u00e4hrigen Patientin wird der Zutritt zum Krankenhaus verwehrt, da erst ein Covid-Test vorzunehmen sei. Man l\u00e4\u00dft sie eine Stunde lang bei Minusgraden im Freien stehen, bevor sie das Krankenhaus betreten darf. (Nov. 2020)<\/p>\n\n\n\n<p>Eine 81-j\u00e4hrige Insassin eines Pflegeheimes wird positiv auf Covid19 getestet und entwickelt als einziges Symptom etwas erh\u00f6hte Temperatur. Aufgrund des positiven Tests entwickelt sie jedoch auch Angstzust\u00e4nde und verlangt die Einweisung in die gerontopsychatrische Abteilung, wo sie eine Woche in Quarant\u00e4ne zubringen mu\u00df. (Dez. 2020)<\/p>\n\n\n\n<p>Medien vermelden einen neuen Test, der zwischen Covid und Grippeviren unterscheiden k\u00f6nne (17.12.2020). Der Umkehrschlu\u00df: die bisherigen Tests, die seit neun Monaten (!) die positiven Testzahlen hoch halten, konnten offenbar zwischen den mutma\u00dflichen Erregern nicht unterscheiden. <\/p>\n\n\n\n<p>Aufgrund angeblicher &#8222;Corona&#8220;-Verdachtsf\u00e4lle in der Volksschule P\u00f6rtschach\/Ws. r\u00fcckte ein Rotkreuz-Einsatzgruppe unangemeldet zur Durchf\u00fchrung von PCR-Tests an Volkssch\u00fclern an. Die Eltern wurden nicht informiert, und die zust\u00e4ndige Stelle verantwortet sich danach damit, die Kinder &#8222;aufgekl\u00e4rt&#8220; und nur jene getestet zu haben, die dem Test zugestimmt h\u00e4tten. (17.12.2020)<\/p>\n\n\n\n<p>Eine knapp neunzigj\u00e4hrige Heimbewohnerin wurde, ohne jegliche Symptome zu zeigen und ohne jede medizinische Notwendigkeit, im November 2020 erstmals (!) gegen Grippe geimpft. Sie verstarb zwei Wochen darauf. (Dezember 2020) [Hinweis: In die <a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/www.ris.bka.gv.at\/Dokumente\/BgblAuth\/BGBLA_2020_II_452\/BGBLA_2020_II_452.html\" target=\"_blank\">Verordnung \u00fcber empfohlene Impfungen<\/a> wurde ausgerechnet heuer auch die Influenza-Impfung aufgenommen.]\n\n\n\n<p><em>Diese Fallsammlung wird fortgesetzt.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Da\u00df Covid-19 f\u00fcr 99% der Bev\u00f6lkerung keine gef\u00e4hrliche Seuche ist, erkennt man schon daran, da\u00df sich damit mehr Juristen befassen m\u00fcssen als \u00c4rzte. Um die Republik noch einmal vor der sicheren Pleite zu bewahren, fand der Verfassungsgerichtshof (VfGH) nichts dabei zu beanstanden, da\u00df die Regierung durch Betriebsschlie\u00dfungen in bewu\u00dfter Umgehung des Epidemiegesetzes Unternehmer ruiniert bzw. de facto enteignet, indem sie &#8230; <a href=\"https:\/\/www.seeber-lawconsult.at\/?p=1323\" class=\"more-link\">Read More<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[2],"tags":[],"class_list":["post-1323","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-informationen","no-post-thumbnail"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.seeber-lawconsult.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1323","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.seeber-lawconsult.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.seeber-lawconsult.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.seeber-lawconsult.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.seeber-lawconsult.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=1323"}],"version-history":[{"count":41,"href":"https:\/\/www.seeber-lawconsult.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1323\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1383,"href":"https:\/\/www.seeber-lawconsult.at\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/1323\/revisions\/1383"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.seeber-lawconsult.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=1323"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.seeber-lawconsult.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=1323"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.seeber-lawconsult.at\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=1323"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}