{"id":1233,"date":"2020-04-17T09:15:34","date_gmt":"2020-04-17T08:15:34","guid":{"rendered":"https:\/\/www.seeber-lawconsult.at\/?p=1233"},"modified":"2020-04-17T09:15:35","modified_gmt":"2020-04-17T08:15:35","slug":"neue-covid19-blueten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.seeber-lawconsult.at\/?p=1233","title":{"rendered":"Neue Covid19-Bl\u00fcten."},"content":{"rendered":"\n<p>Bei den Covid19-Ma\u00dfnahmen gibt es derzeit zwei Sorten von Recht. Erstens, das gesatzte Recht in Form von Verordnungen oder Gesetzen, wie es sich f\u00fcr einen Rechtsstaat geh\u00f6rt. Zweitens, jene \u201eVorschriften\u201c, welche die Politik in Pressekonferenzen und Interviews wie geltendes Recht <em>darstellt<\/em>, die aber nichts anderes sind als fromme W\u00fcnsche. Ein moralisierendes <em>\u201eman sollte&#8230;\u201c<\/em> ersetzt aber nicht geltendes Recht und ist schon gar keine Grundlage f\u00fcr Strafverf\u00fcgungen oder beh\u00f6rdliche Anordnungen.<\/p>\n\n\n\n<p>Besondere Situationen stellen nat\u00fcrlich eine Herausforderung f\u00fcr die Gesetzgebung dar. Welcher Pfusch aber hier aus den Ministerien kommt, ist unverantwortlich und untragbar. Hier eine kleine Chronik zur Illustration dessen, wie hier gefuhrwerkt wird. Der sogenannte \u201eOstererla\u00df\u201c war Auftrag des Gesundheitsministeriums an die Bezirkshauptmannschaften, eine Verordnung u.a. \u00fcber die Beschr\u00e4nkung von (vereinfacht ausgedr\u00fcckt) Familientreffen in Haushalten zu erlassen:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Die Bezirkshauptmannschaften und St\u00e4dte erlassen am 3. April entsprechende Verordnungen.<\/li><li>Am Montag, den 6. April gibt das Gesundheitsministerium einen weiteren Erlass heraus, nach dem die erst wenige Tage alten Verordnungen wieder aufzuheben sind.<\/li><li>Die Bezirkshauptmannschaften heben die Verordnungen zwischen 6. und 7. April wieder auf.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Als Grund f\u00fcr diese Volte gab Gesundheitsminister Anschober an, da\u00df schon die bisher bestehenden Verordnungen f\u00fcr das Untersagen von Familienbesuchen u.\u00e4. v\u00f6llig ausreichten. Die Politik zieht sich also mit einer Ausrede aus der Aff\u00e4re in der Annahme, der Staatsb\u00fcrger werde dies als geltendes Recht hinnehmen und sich die Verordnungen nicht anschauen \u2013 und wenn er es tut, wird er sie schon nicht verstehen. Die Behauptung aber, private Treffen seien ohnehin schon verboten gewesen, ist nat\u00fcrlich <strong>bl\u00fchender Unsinn<\/strong>, da die bestehenden Verordnungen eine solche (zumal verfassungswidrige) Handhabe gegen private Zusammenk\u00fcnfte eben gerade <strong>nicht <\/strong>bieten. <\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr die gegenteilige Behauptung Anschobers gibt es nur zwei Begr\u00fcndungen: Entweder er hat die Verordnungen nicht gelesen, oder er beabsichtigt eine Irref\u00fchrung. Vollends l\u00e4cherlich machte sich die Regierung schlie\u00dflich durch eine sicherlich nicht billige Serie ganzseitiger Inserate auf Titelseiten der Tageszeitungen, mit denen geradezu flehentlich darum gebeten wurde, zu Ostern keine Familienbesuche abzuhalten. Eine Regierung mu\u00df aber nicht um Einhaltung einer Vorschrift <em>bitten<\/em>, es sei denn, eine solcheVorschrift existiert nicht.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcbrigens d\u00fcrfte insofern auch keine Handhabe bestehen, eine auf Privatgrund abgehaltene \u201eCorona-Party\u201c (wer erfindet eigentlich solche Begriffe?) aufzul\u00f6sen oder zu verbieten. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>Regierung am Rande des Nervenzusammenbruchs. <\/strong><br>Der oben beschriebene \u201eOstererla\u00df\u201c ist schlechthin ein Beispiel daf\u00fcr, wie sich eine Regierung l\u00e4cherlich machen kann, wenn sie besonders gro\u00dfe Entschlossenheit demonstrieren will. Die Verordnungen auf Grundlage des sogenannten Ostererlasses waren keine vier Tage alt, als sie bereits auf neuerlichen Erla\u00df hin aufgehoben werden mussten. <\/p>\n\n\n\n<p>Wenn gewisse Einschr\u00e4nkungen oder Auflagen \u00fcberhaupt einen Sinn h\u00e4tten, dann nur, wenn sie m\u00f6glichst fr\u00fch getroffen werden. Das Vorgehen der \u00f6sterreichischen Regierung war und ist aber das, was man gemeinhin als \u201eSalamitaktik\u201c bezeichnet, n\u00e4mlich die schrittweise Versch\u00e4rfung und Verl\u00e4ngerung der Ma\u00dfnahmen und damit die schrittweise Zur\u00fccknahme vorheriger Versprechungen. (Die urspr\u00fcngliche Ank\u00fcndigung, es werde keine \u201eAusgangssperren\u201c geben, war angesichts der kurz darauf verf\u00fcgten Ausgangsbeschr\u00e4nkungen \u2013 d.h. einer <em>bedingten<\/em> Ausgangssperre \u2013 schlichtweg falsch: <a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/www.ris.bka.gv.at\/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;Gesetzesnummer=20011078&amp;FassungVom=2020-04-14\" target=\"_blank\">&#8222;Zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ist das Betreten <strong>\u00f6ffentlicher Orte<\/strong> verboten.&#8220;<\/a>)<\/p>\n\n\n\n<p>Auff\u00e4llig an s\u00e4mtlichen Ma\u00dfnahmen ist es, da\u00df diese in den vergangenen Wochen <strong>umso drastischer wurden, je mehr das Infektionsrisiko zur\u00fcckging<\/strong> und je l\u00e4nger die Infektionsrate ihren H\u00f6hepunkt \u00fcberschritten hatte. <\/p>\n\n\n\n<p>Die diversen Verordnungen und Verlautbarungen gehorchen wohl weniger einer bestimmten sachlichen als vielmehr einer <strong>politischen Notwendigkeit<\/strong>; auch scheinen sie einer gewissen Dramaturgie zu folgen, denn je l\u00e4nger die Ma\u00dfnahmen andauern, desto l\u00e4nger kann sich eine Regierung als starke Kraft und Fels in der Brandung inszenieren.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Die Presse schweigt.<\/strong><br>In einer funktionierenden Gesellschaft w\u00e4re eine unabh\u00e4ngige Presse bereits ohne viel Zur\u00fcckhaltung \u00fcber eine solche Politik hergefallen. Da\u00df die Presse aber kaum Kritik an der Regierungsarbeit \u00fcbt, k\u00f6nnte damit zusammenh\u00e4ngen, da\u00df \u2013 im Zuge einer Welle von Gesetzes\u00e4nderungen \u2013 v\u00f6llig unbemerkt auch eine gro\u00dfz\u00fcgige <a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/www.ris.bka.gv.at\/Dokumente\/BgblAuth\/BGBLA_2020_I_24\/BGBLA_2020_I_24.html\" target=\"_blank\">au\u00dferordentliche Ma\u00dfnahme der Pressef\u00f6rderung beschlossen wurde<\/a>. (Mit der Pressef\u00f6rderung werden \u00fcbrigens nicht kleine mediale Nischenprodukte gef\u00f6rdert, sondern auflagenstarke Tageszeitungen, die auch ohne Pressef\u00f6rderung schon stattliche Gewinne machen.) Man k\u00f6nnte den Verdacht hegen, als wollte die Regierung durch diese Morgengabe eine besondere Linientreue der Presse belohnen, so wie sie es ja bereits durch teure gro\u00dfformatige Zeitungsinserate tut (siehe dazu auch: <a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Reptilienfonds\" target=\"_blank\">Reptilienfonds<\/a>).<\/p>\n\n\n\n<p>Da\u00df medial keine Kritik an dieser Regierung ge\u00fcbt wird, mag auch daran liegen, da\u00df die Medien eben <em>diese <\/em>Koalition eifrig herbeigeschrieben haben.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Legistischer Pfusch.<\/strong><br>In welchem Tempo und wie unbedacht hier Normen und Verbote gesetzt werden, ist beispiellos. Eine Verordnung, mit der die \u201eMaskenpflicht\u201c in Gesch\u00e4ften und den &#8222;\u00d6ffis&#8220; ab Dienstag nach Ostern (14. April 2020) festgesetzt wurde, wurde <strong>am Gr\u00fcndonnerstag sp\u00e4t nachmittags<\/strong> (d.h. nach den B\u00fcrostunden) kundgemacht.<\/p>\n\n\n\n<p>Dabei mu\u00df es den Verantwortlichen aber noch im letzten Moment siedend hei\u00df eingefallen sein, da\u00df f\u00fcr einen Versto\u00df gegen die <a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/www.youtube.com\/watch?v=aDM2fwDXu-A\" target=\"_blank\">\u201eMaskenpflicht\u201c<\/a> gar keine Sanktion vorgesehen war. Also schob man eilends eine <a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/www.ris.bka.gv.at\/Dokumente\/BgblAuth\/BGBLA_2020_II_152\/BGBLA_2020_II_152.html\" target=\"_blank\">weitere Verordnung<\/a> nach, mit der <a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/www.ris.bka.gv.at\/Dokumente\/BgblAuth\/BGBLA_2020_II_152\/COO_2026_100_2_1739163.html\" target=\"_blank\">Organstrafverf\u00fcgungen <\/a>erm\u00f6glicht wurden; d.h. Polizei und Ordnungs\u00e4mter k\u00f6nnen auf dieser Grundlage sofort Ordnungsstrafen verh\u00e4ngen, etwa daf\u00fcr, da\u00df man die Schutzmaske nicht ordnungsgem\u00e4\u00df tr\u00e4gt. Man kann annehmen, da\u00df die Exekutive von dieser Bestrafungsm\u00f6glichkeit durchaus Gebrauch machen und dabei einen Grundsatz des Verwaltungsstrafgesetzes (VStG) verletzen wird, der schon seit einiger Zeit \u201eBelehrung statt Strafe\u201c vorsieht und der gerade f\u00fcr solche minderschweren Verwaltungs\u00fcbertretungen vorgesehen ist. Schon aus diesem Grund w\u00e4re es nicht uninteressant, die Zahlung der Organstrafverf\u00fcgung zu verweigern und es auf eine Verwaltungsstrafe ankommen zu lassen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Verordnung zu den Strafverf\u00fcgungen wurde \u00fcbrigens erst <em>am Karfreitag<\/em> kundgemacht. Es ist nicht nachvollziehbar, wie die breite \u00d6ffentlichkeit, f\u00fcr die diese Bestimmungen ja gedacht sind, in dieser Eile von den neuen Verpflichtungen Kenntnis erlangen sollte.<\/p>\n\n\n\n<p>Dazu pa\u00dft auch, da\u00df die grundlegende Verordnung bis einschlie\u00dflich Ostermontag in der neuen, ge\u00e4nderten Fassung weder im Rechtsinformationssystem RIS noch in anderen Quellen vollst\u00e4ndig zu finden war. Das hei\u00dft, da\u00df selbst derjenige, der die Verordnung in neuester Fassung einmal zur G\u00e4nze lesen wollte, diese gar nicht finden konnte.<\/p>\n\n\n\n<p>Und: Durch die allgemeine Maskenpflicht wird die Bev\u00f6lkerungsmehrheit, die solche Masken nicht braucht, zum Tragen der Schutzmasken verpflichtet, was <em>dort <\/em>zu einer <a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/www.achgut.com\/artikel\/risiken_und_nebenwirkungen_einer_maskenpflicht\" target=\"_blank\">Verknappung von Schutzmasken<\/a> f\u00fchrt, <a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/www.welt.de\/wirtschaft\/article207292505\/Von-der-Empfehlung-zur-Pflicht-Masken-fuer-alle-Dann-ist-ein-Engpass-programmiert.html\" target=\"_blank\">wo sie wirklich gebraucht werden.<\/a><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Kryptisch w\u00e4hrt am l\u00e4ngsten.<\/strong><br>Vom Gesetzgeber kann wohl nicht verlangt werden, da\u00df er in der Eile seine Verordnungen auch noch verst\u00e4ndlich abfasst. Da\u00df man sich nicht mit dem komplizierten Begriff &#8222;Schutzmaske&#8220; begn\u00fcgt, ist klar, wenn es die ebenso kurze wie leicht merkbare Umschreibung <em>&#8222;den Mund- und Nasenbereich gut abdeckende mechanische Schutzvorrichtung als Barriere gegen Tr\u00f6pfcheninfektion&#8220; <\/em>auch tut. Als Beispiel f\u00fcr verst\u00e4ndliche Textfassung sei aus der <a href=\"https:\/\/www.seeber-lawconsult.at\/wp-content\/uploads\/2020\/04\/Vorl\u00e4ufige-Ma\u00dfnahmen-zur-Verhinderung-der-Verbreitung-von-COVID-19-Fassung-vom-17.04.2020.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">derzeit g\u00fcltigen Verordnung<\/a> nur wie folgt zitiert:<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-style-default is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\"><p><em>&#8222;(4) \u00a7&nbsp;1 gilt unbeschadet Abs.&nbsp;1 nicht f\u00fcr den Kundenbereich von sonstigen Betriebsst\u00e4tten des Handels, wenn der Kundenbereich im Inneren maximal 400&nbsp;m\u00b2 betr\u00e4gt. Als sonstige Betriebsst\u00e4tten des Handels sind Betriebst\u00e4tten zu verstehen, die dem Verkauf, der Herstellung, der Reparatur oder der Bearbeitung von Waren dienen. Sind sonstige Betriebsst\u00e4tten baulich verbunden (z.&nbsp;B. Einkaufszentren), ist der Kundenbereich der Betriebsst\u00e4tten zusammenzuz\u00e4hlen, wenn der Kundenbereich \u00fcber das Verbindungsbauwerk betreten wird. Ver\u00e4nderungen der Gr\u00f6\u00dfe des Kundenbereichs, die nach dem 7.&nbsp;April 2020 vorgenommen wurden, haben bei der Ermittlung der Gr\u00f6\u00dfe des Kundenbereichs au\u00dfer Betracht zu bleiben.&#8220;<\/em><\/p><\/blockquote>\n\n\n\n<p>Dabei handelt es sich nicht um irgendeine fachspezifische Norm, die nur f\u00fcr einen kleinen Kreis von Technikern bestimmt ist, sondern um eine Verordnung, die f\u00fcr jedermann G\u00fcltigkeit haben soll. Es sollte also auch dem Durchschnittsb\u00fcrger m\u00f6glich sein, eine im Grunde nicht allzu komplizierte Regelung zu verstehen. Wie der \u201eNormadressat\u201c \u2013 <strong><em>das sind Sie!<\/em><\/strong> \u2013 die gesamte zitierte Verordnung und ihre Querverweise auf Anhieb verstehen soll, bleibt offen. Au\u00dferdem: eine Liste von Ausnahmen zu formulieren (\u00a7 2) und gleichzeitig die \u00d6ffnung aller anderen Betriebe zuzulassen, sofern sie nur eine bestimmte Gr\u00f6\u00dfe nicht \u00fcberschreiten, ist der n\u00e4chste systematische Unfug und ein weiterer Willk\u00fcrakt.<br>Noch ein Leckerbissen &#8211; finden Sie den Fehler:<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\"><p>(7) In den Bereichen nach Abs. 1 Z 5 und 6 gelten<br>1. abweichend von Abs. 5 Z 1 die einschl\u00e4gigen berufs- und einrichtungsspezifischen Vorgaben und Empfehlungen, und<br>2. Abs. 5 Z 2 <strong>und 3 <\/strong>nicht.<\/p><cite>(<strong>Antwort:<\/strong> Eine Ziffer 3 hat es im Abs. 5 nie gegeben. Die Beachtung solcher Kleinigkeiten kann aber von legistischen Fachkr\u00e4ften wohl nicht verlangt werden.)<\/cite><\/blockquote>\n\n\n\n<p><strong>H\u00f6chste wirtschaftspolitische Kompetenz.<\/strong><br>Die Bundesregierung gab sinngem\u00e4\u00df bekannt, die Wirtschaft sch\u00f6n langsam, stufenweise wieder \u201ehochfahren\u201c zu wollen. Solche zweckoptimistischen Ank\u00fcndigungen sind nur verst\u00e4ndlich, kommen sie doch von Menschen, die die Gesetzm\u00e4\u00dfigkeiten der Privatwirtschaft nicht kennen. \u201eDie Wirtschaft\u201c aber ist keine Maschine, die man auf Knopfdruck einfach wieder in Gang setzt, wenn es einer Regierung so pa\u00dft. Vizekanzler Kogler gl\u00e4nzt geradezu mit ausgesuchter Unkenntnis der Geschichte der Zweiten Republik, wenn er \u2013 wie es die marxistische Lehre in solchen F\u00e4llen es geradezu vorschreibt \u2013 von der M\u00f6glichkeit einer Verstaatlichung bestimmter Betriebe spricht. (In Deutschland kursieren \u00fcbrigens \u00e4hnliche Visionen.) Die Geschichte der \u00f6sterreichischen verstaatlichten Betriebe ist aber ein Musterbeispiel daf\u00fcr, wie man vormals florierende private Betriebe in staatseigene Millionengr\u00e4ber verwandeln kann.<\/p>\n\n\n\n<p>Was die Regierung unter einem \u201estufenweisen Hochfahren\u201c versteht, geht aus der neuen Fassung der neuen <a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/www.ris.bka.gv.at\/Dokumente\/BgblAuth\/BGBLA_2020_II_148\/BGBLA_2020_II_148.html\" target=\"_blank\">Verordnung vom 9. April <\/a>hervor, in der der Kreis der nun wieder zugelassenen Betriebe erweitert wird. So d\u00fcrfen z.B. nun auch die Baum\u00e4rkte wieder \u00f6ffnen. Vielleicht wird uns die Regierung gelegentlich den Sinn der bisherigen Schlie\u00dfung der Baum\u00e4rkte erkl\u00e4ren, d.h. ob die Infektionsgefahr in einem Lebensmittelgesch\u00e4ft geringer ist als eben in einem Baumarkt &#8211; oder in einem der zahlreichen anderen bisher geschlossenen Betriebe.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcbrigens, wu\u00dften Sie schon, da\u00df zu diesen Ausnahmebetrieben, die Kunden wieder einlassen d\u00fcrfen, nun auch die <strong>Pfandleihanstalten und der Handel mit Edelmetallen<\/strong> geh\u00f6ren? Wenn nun auch das &#8222;Pfandl&#8220; unter die systemnotwendigen Betriebe f\u00e4llt, dann kann die Regierung nicht mehr leugnen zu wissen, da\u00df Teile der Bev\u00f6lkerung durch die Covid19-Ma\u00dfnahmen in arge wirtschaftliche Bedr\u00e4ngnis geraten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Der Willk\u00fcr T\u00fcr und Tor ge\u00f6ffnet.<\/strong><br>Es ist leider nicht anzunehmen, dass die beh\u00f6rdliche Willk\u00fcr aufgrund der nunmehr ge\u00e4nderten Verordnung abnehmen wird. Es bleibt daher dabei:<br>Haben Sie eine Strafverf\u00fcgung f\u00fcr z.B. das Ben\u00fctzen eines Klettersteigs erhalten<strong><em> \u2013 fechten Sie sie an!<\/em><\/strong><br>Haben Sie eine Strafverf\u00fcgung erhalten, weil Sie au\u00dferhalb Ihres Bundeslandes unterwegs waren<strong><em> \u2013 fechten Sie sie an!<\/em><\/strong><br>Haben Sie eine Strafverf\u00fcgung erhalten, weil Sie auf einer Einkaufsfahrt \u00fcber die Bezirksgrenze gefahren sind<strong><em> \u2013 fechten Sie sie an!<\/em><\/strong><br>Haben Sie eine Strafverf\u00fcgung erhalten, weil Sie <a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/www.ris.bka.gv.at\/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;Gesetzesnummer=20011078\" target=\"_blank\">vor G\u00fcltigkeit der entsprechenden Verordnung<\/a> beim Einkauf keine &#8222;Schutzmaske&#8220; getragen haben<strong><em> \u2013 fechten Sie sie an!<\/em><\/strong><br>Haben Sie <span style=\"text-decoration: underline;\"><a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/www.ris.bka.gv.at\/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;Gesetzesnummer=20011078\" target=\"_blank\">vor G\u00fcltigkeit der entsprechenden Verordnung<\/a> <\/span>eine Strafverf\u00fcgung bekommen, da Sie zu zweit, z.B. mit einem Arbeitskollegen im Auto unterwegs waren <strong><em>\u2013 fechten Sie sie an!<\/em><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Zahl der Anla\u00dff\u00e4lle, in denen ohne rechtliche Grundlage oder ohne jede Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit hohe Verwaltungsstrafen verh\u00e4ngt wurden, lie\u00dfe sich noch fortsetzen, und es steht zu bef\u00fcrchten, da\u00df die Praxis \u00fcberzogener Verwaltungsstrafen anh\u00e4lt. Daher: Bleiben Sie wachsam und hinterfragen Sie eine allf\u00e4llige Strafverf\u00fcgung auf ihre gesetzliche Grundlage.<\/p>\n\n\n\n<p>Stand: 16.04.2020<br>MS<br><\/p>\n\n\n\n<p><em>NS: Eine unserer Klientinnen erhielt bei R\u00fcckreise aus dem Ausland ein Formular, mit dem sie sich durch Ankreuzen eines K\u00e4stchens dazu verpflichtete, eine 14-t\u00e4gige Heimquarant\u00e4ne einzuhalten. Die Abgabe dieser Erkl\u00e4rung \u2013 ohne die eine Einreise wom\u00f6glich verweigert worden w\u00e4re \u2013 erfolgte ohne jede rechtliche Belehrung und ohne Ausk\u00fcnfte dar\u00fcber, was bei einer solchen Heimquarant\u00e4ne zu beachten ist. Nachfrage bei der Bezirkshauptmannschaft ergab keine eindeutigen Ausk\u00fcnfte und schon gar keinen Verweis auf bestimmte Rechtsquellen; zur Abk\u00fcrzung der Quarant\u00e4ne k\u00f6nne man sich aber testen lassen. Als die Mandantin einen solchen Test machen wollte, hie\u00df es dazu nur, da\u00df das nicht gemacht werde, solange keine Symptome vorliegen. <\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>W\u00fcrden Sie gerne unter Hausarrest gestellt werden ohne zu wissen, was Sie dann von Gesetzeswegen tun und lassen d\u00fcrfen?<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bei den Covid19-Ma\u00dfnahmen gibt es derzeit zwei Sorten von Recht. Erstens, das gesatzte Recht in Form von Verordnungen oder Gesetzen, wie es sich f\u00fcr einen Rechtsstaat geh\u00f6rt. Zweitens, jene \u201eVorschriften\u201c, welche die Politik in Pressekonferenzen und Interviews wie geltendes Recht darstellt, die aber nichts anderes sind als fromme W\u00fcnsche. 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